CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-richtlinien.eu ist die kostenfreie Infoplattform zur CE-Kennzeichnung

Sie finden hier alle Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Zu jeder Richtlinie finden Sie außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Kollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Neue Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Am 19. März 2024 wurden neue Arbeitsplatzgrenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate (NCO) veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2024/869 vom 13. März 2024).

Ab dem 9. April 2026 gilt für alle Diisocyanate ein Arbeitsplatzgrenzwert von 6 µg NCO/m3 und ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3. Im Hinblick auf Diisocyanate kann es schwierig sein, einen Arbeitsplatzgrenzwert von 6 μg NCO/m3 und einen entsprechenden Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3 einzuhalten. Dies hängt mit der messtechnischen Machbarkeit und der Zeit zusammen, die für die Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen insbesondere in nachgelagerten Sektoren erforderlich ist, wie z. B. im Bauwesen, bei der Fahrzeugreparatur, bei allgemeinen Reparaturen oder bei der Herstellung von Textilien, Möbeln, Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln, Haushaltsgeräten, Maschinen und Computern. Daher gilt bis zum 31. Dezember 2028 ein Übergangswert für den Arbeitsplatzgrenzwert von 10 μg NCO/m3 sowie ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 20 μg NCO/m3.

Für Blei gilt ab dem 9. April 2026 ein überarbeiteter biologischer Grenzwert von 15 μg Pb/100 ml Blut sowie ein überarbeiteter Arbeitsplatzgrenzwert von 0,03 mg/m3 als gewichteter Mittelwert für einen Referenzzeitraum von 8 Stunden (TWA). Für den Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2028 gilt ein biologischer Grenzwert von 30 μg Pb/100 ml Blut gilt.

Außerdem muss im Rahmen der Prävention eingehende medizinische Überwachung durchgeführt werden, wenn die Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen 0,015 mg/m3 in der Luft (50 % des aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerts) oder 9 μg Pb/100 ml Blut (60 % des biologischen Grenzwerts) übersteigt. Bei Frauen im gebärfähigen Alter soll der Gehalt von Blei im Blut den Wert von 4,5 μg Pb/100 ml Blut nicht überschreiten, da der biologische Grenzwert für Blei und seine anorganischen Verbindungen für die Föten oder Nachkommen von Frauen im gebärfähigen Alter keinen Schutz darstellt. Der Wert von 4,5 μg Pb/100 ml Blut gilt als Indikator für die Exposition und nicht für feststellbare gesundheitsschädliche Wirkungen.

 

KI-Verordnung verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 13. März die KI-Verordnung („Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz“) verabschiedet. Die KI-Verordnung ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz (KI).

Die KI-Verordnung soll Innovationen fördern und das Vertrauen in KI stärken. Außerdem soll sie sicherstellen, dass die Grundrechte und Sicherheit der EU-Bürger respektiert und gewahrt werden.

Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Der Anwendungsbereich der KI-Verordnung wird in Risikokategorien eingeteilt. Je nach Risikokategorie eines KI-Systems gelten dann unterschiedliche Regeln und Pflichten für Entwickler, Anwender und Importeure.

Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

Am 07.02.2024 wurde die

Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 der Kommission vom 31. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

In der Verordnung wird das auf den Gemeinsamen Kriterien beruhende europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) festgelegt.

Diese Verordnung gilt für alle Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und deren Dokumentation, die zur Zertifizierung im Rahmen des EUCC vorgelegt werden. Sie gilt außerdem für alle Schutzprofile, die im Rahmen des IKT- Prozesses zur Zertifizierung von IKT-Produkten zur Zertifizierung vorgelegt werden.

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Neue Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Am 19. März 2024 wurden neue Arbeitsplatzgrenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate (NCO) veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2024/869 vom 13. März 2024).

Ab dem 9. April 2026 gilt für alle Diisocyanate ein Arbeitsplatzgrenzwert von 6 µg NCO/m3 und ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3. Im Hinblick auf Diisocyanate kann es schwierig sein, einen Arbeitsplatzgrenzwert von 6 μg NCO/m3 und einen entsprechenden Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3 einzuhalten. Dies hängt mit der messtechnischen Machbarkeit und der Zeit zusammen, die für die Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen insbesondere in nachgelagerten Sektoren erforderlich ist, wie z. B. im Bauwesen, bei der Fahrzeugreparatur, bei allgemeinen Reparaturen oder bei der Herstellung von Textilien, Möbeln, Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln, Haushaltsgeräten, Maschinen und Computern. Daher gilt bis zum 31. Dezember 2028 ein Übergangswert für den Arbeitsplatzgrenzwert von 10 μg NCO/m3 sowie ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 20 μg NCO/m3.

Für Blei gilt ab dem 9. April 2026 ein überarbeiteter biologischer Grenzwert von 15 μg Pb/100 ml Blut sowie ein überarbeiteter Arbeitsplatzgrenzwert von 0,03 mg/m3 als gewichteter Mittelwert für einen Referenzzeitraum von 8 Stunden (TWA). Für den Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2028 gilt ein biologischer Grenzwert von 30 μg Pb/100 ml Blut gilt.

Außerdem muss im Rahmen der Prävention eingehende medizinische Überwachung durchgeführt werden, wenn die Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen 0,015 mg/m3 in der Luft (50 % des aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerts) oder 9 μg Pb/100 ml Blut (60 % des biologischen Grenzwerts) übersteigt. Bei Frauen im gebärfähigen Alter soll der Gehalt von Blei im Blut den Wert von 4,5 μg Pb/100 ml Blut nicht überschreiten, da der biologische Grenzwert für Blei und seine anorganischen Verbindungen für die Föten oder Nachkommen von Frauen im gebärfähigen Alter keinen Schutz darstellt. Der Wert von 4,5 μg Pb/100 ml Blut gilt als Indikator für die Exposition und nicht für feststellbare gesundheitsschädliche Wirkungen.

 

KI-Verordnung verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 13. März die KI-Verordnung („Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz“) verabschiedet. Die KI-Verordnung ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz (KI).

Die KI-Verordnung soll Innovationen fördern und das Vertrauen in KI stärken. Außerdem soll sie sicherstellen, dass die Grundrechte und Sicherheit der EU-Bürger respektiert und gewahrt werden.

Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Der Anwendungsbereich der KI-Verordnung wird in Risikokategorien eingeteilt. Je nach Risikokategorie eines KI-Systems gelten dann unterschiedliche Regeln und Pflichten für Entwickler, Anwender und Importeure.

Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

Am 07.02.2024 wurde die

Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 der Kommission vom 31. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

In der Verordnung wird das auf den Gemeinsamen Kriterien beruhende europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) festgelegt.

Diese Verordnung gilt für alle Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und deren Dokumentation, die zur Zertifizierung im Rahmen des EUCC vorgelegt werden. Sie gilt außerdem für alle Schutzprofile, die im Rahmen des IKT- Prozesses zur Zertifizierung von IKT-Produkten zur Zertifizierung vorgelegt werden.

Neue gemeinsame Militärgüterliste der EU

Nachdem bereits am 17.01.2024 eine aktualisierte Liste der Verteidigungsgüter im Amtsblatt der EU erschienen ist, wurde am 01.03.2024 auch eine aktualisierte gemeinsame Militärgüterliste veröffentlicht.

Militär- und Verteidigungsgüter werden in verschiedenen CE-Richtlinien und im Produktsicherheitsgesetz explizit vom Anwendungsbereich der Richtlinien bzw. Verordnungen ausgenommen und bedürfen somit auch keiner CE-Kennzeichnung. Allerdings stellt sich dabei immer auch die Frage, was denn Verteidigungsgüter oder Militärgüter genau sind. Bei der Beantwortung dieser Frage können die Listen helfen.

Die gemeinsame Militärgüterliste wurde darüber hinaus bereits einmal berichtigt (C/2024/90014).

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag der Spielzeugverordnung

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat am 5. März 2024 seine Stellungnahme zum Vorschlagsentwurf der Europäischen Kommission für die Spielzeugverordnung veröffentlicht.

Der Schwerpunkt der Spielzeugverordnung liegt auf zwei Hauptzielen:

  1. Die Verbesserung der Sicherheit von Kindern vor Gefahren durch schädliche Chemikalien in Spielzeug.
  2. Die Durchsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der nicht mit dem EU-Recht konformen Spielzeuge.

Es hat sich gezeigt, dass die derzeitige rechtliche Regelung durch die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG zur Lösung der Probleme nicht ausreicht. Die Spielzeugrichtlinie bezieht sich nicht auf schädliche Chemikalien wie endokrine Disruptoren oder auf Stoffe, die das Immun-, Nerven- oder Atemsystem beeinträchtigen. Daneben ist die der Kommission übertragene Befugnis zur Änderung und Anpassung der Spielzeugrichtlinie an wissenschaftliche Erkenntnisse begrenzt. Insbesondere kann die Richtlinie nicht mit Blick auf Grenzwerte für Spielwaren angepasst werden, die für Kinder über 36 Monaten bestimmt sind. Mit Blick auf die Verringerung des Anteils nicht konformer Spielwaren auf dem EU-Markt ist ein neuer digitaler Produktpass die wichtigste in der Spielzeugverordnung vorgeschlagene Maßnahme.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt den Vorschlag und hält ihn insgesamt für angemessen, notwendig und verhältnismäßig. Die vorgeschlagene, durch den wissenschaftlichen Fortschritt gerechtfertigte Ausweitung allgemeiner Verbote hält der EWSA für verhältnismäßig, da hierdurch die Zahl der Unfälle und Krankheiten aufgrund von Kontakten mit schädlichen Chemikalien in Spielwaren erheblich verringert würde. Darüber hinaus ist der Vorschlag Teil einer umfassenderen Chemikalienstrategie der EU und der Rechtsvorschriften für andere Produkte (z.B. für die Kinderpflege).

Änderungen auf der Homepage 04/24

Folgende Punkte wurden unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union (COM(2021)0206 – C9-0146/2021 – 2021/0106(COD)) (Künstliche Intelligenz)

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