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Arbeitssicherheit

Wir betreuen Ihr Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und übernehmen alle Aufgaben, die von dem Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften von der Fachkraft verlangt werden, wie zum Beispiel:

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  • Unterstützung und Beratung Ihres Unternehmens beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen.
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln.
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und Beratung in sonstigen Fragen der Ergonomie.
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
  • Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel.
  • Regelmäßige Kontrolle der Arbeitsstätten und festgestellte Mängel der verantwortlichen Person in Ihrem Unternehmen mitteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorschlagen und die Durchführung begleiten.
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, die Untersuchungsergebnisse erfassen, auswerten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen.
  • Darauf hinwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten.
  • Belehrung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren an den Arbeitsplätzen und -umgebungen, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren.
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten.