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Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Bei Fragen zu unserem Portal oder zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte:

Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Die Kommission ist derzeit dabei, in einer Initiative kleinere technische Fragen und Kohärenzprobleme im Zusammenhang mit den Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand und im Aus-Zustand zu beheben. Diese Fragen und Problem wurden in Zusammenhang mit den Anhängen II und IV der Verordnung (EU) 2023/826 ermittelt. Darüber hinaus werden werden weitere technische Fragen und Kohärenzprobleme im Zusammenhang mit den Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner in den Anhängen II, III und IV der Verordnung (EU) 2023/2533 behandelt.

Die Verordnung liegt als Entwurf vor. Die Annahme durch die Kommission ist für das 4. Quartal 2024 geplant.

Auch wenn pyrotechnische Gegenstände hauptsächlich für ihren Einsatz bei Feuerwerken bekannt sind, gibt es für sie verschiedenste Verwendungen.
Die einschlägigen EU-Vorschriften (Richtlinie 2013/29/EU und Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU) gelten für Feuerwerkskörper für Verbraucher und alle sonstigen pyrotechnischen Gegenstände.

Ziel der Richtlinie ist es, für ein hohes Sicherheitsniveau bei pyrotechnischen Gegenständen in einem funktionierenden Binnenmarkt zu sorgen.

Im Rahmen einer Initiative wird von der Kommission aktuell bewertet, ob die derzeitigen Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände diesen Zielen noch gerecht werden.

Die EU-Richtlinie über Explosivstoffe für zivile Zwecke und die entsprechenden Durchführungsrechtsakte, die die Rückverfolgbarkeit von Explosivstoffen und die Dokumente für die Verbringung von Explosivstoffen innerhalb der EU betreffen, gelten für kommerziell verwendete zivile Explosivstoffe.

Im Rahmen einer Initiative bewertet die Kommission gegenwärtig, ob die EU-Vorschriften nach wie vor ihren ursprünglichen Zielen gerecht werden und zudem ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten.

 

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Aktualisierung der Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme von Haushaltswäschetrocknern

Die Kommission ist derzeit dabei, in einer Initiative kleinere technische Fragen und Kohärenzprobleme im Zusammenhang mit den Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand und im Aus-Zustand zu beheben. Diese Fragen und Problem wurden in Zusammenhang mit den Anhängen II und IV der Verordnung (EU) 2023/826 ermittelt. Darüber hinaus werden werden weitere technische Fragen und Kohärenzprobleme im Zusammenhang mit den Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner in den Anhängen II, III und IV der Verordnung (EU) 2023/2533 behandelt.

Die Verordnung liegt als Entwurf vor. Die Annahme durch die Kommission ist für das 4. Quartal 2024 geplant.

Bewertung der Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände

Auch wenn pyrotechnische Gegenstände hauptsächlich für ihren Einsatz bei Feuerwerken bekannt sind, gibt es für sie verschiedenste Verwendungen.
Die einschlägigen EU-Vorschriften (Richtlinie 2013/29/EU und Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU) gelten für Feuerwerkskörper für Verbraucher und alle sonstigen pyrotechnischen Gegenstände.

Ziel der Richtlinie ist es, für ein hohes Sicherheitsniveau bei pyrotechnischen Gegenständen in einem funktionierenden Binnenmarkt zu sorgen.

Im Rahmen einer Initiative wird von der Kommission aktuell bewertet, ob die derzeitigen Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände diesen Zielen noch gerecht werden.

Bewertung der EU-Vorschriften über zivile Explosivstoffe

Die EU-Richtlinie über Explosivstoffe für zivile Zwecke und die entsprechenden Durchführungsrechtsakte, die die Rückverfolgbarkeit von Explosivstoffen und die Dokumente für die Verbringung von Explosivstoffen innerhalb der EU betreffen, gelten für kommerziell verwendete zivile Explosivstoffe.

Im Rahmen einer Initiative bewertet die Kommission gegenwärtig, ob die EU-Vorschriften nach wie vor ihren ursprünglichen Zielen gerecht werden und zudem ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten.

 

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

Durch eine Delegierte Verordnung vom 05. September hat die EU-Kommission Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) Nr. 2021/821 aktualisiert. Geplant ist, dass die Delegierte Verordnung ab November 2024 in Kraft tritt.

Änderung von Anhang VI der CLP-Verordnung

Anhang VI Teil 3 Tabelle 3 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird entsprechend dem Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 vom 19. Juni 2024 geändert.

Diese Verordnung tritt am 20. Oktober 2024 in Kraft.

Künstliche Intelligenz: Einsetzung eines wissenschaftlichen Gremiums unabhängiger Sachverständiger

In der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) ist die Einrichtung eines wissenschaftlichen Gremiums unabhängiger Sachverständiger vorgesehen. Es soll das Büro für künstliche Intelligenz und die nationalen Marktüberwachungsbehörden bei der Durchführung und Durchsetzung der KI-Verordnung beraten und unterstützen.

Die Kommission hat nun damit begonnen, dieses wissenschaftliche Gremiums zu besetzen und die Arbeitsweise festzulegen.

Die Annahme der Durchführungsverordnung durch die Kommission ist für das 3. Quartal 2024 geplant.

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