CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-richtlinien.eu ist die kostenfreie Infoplattform zur CE-Kennzeichnung

Sie finden hier alle Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Zu jeder Richtlinie finden Sie außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Kollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Aktualisierter Leitfaden zur Maschinenrichtlinie in Deutsch erschienen

Die Auflage 2.3 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Aktualisierung der 2. Auflage) liegt nun auch in Deutsch vor.

Sie finden den Leitfaden unter https://www.ce-richtlinien.eu/ce-richtlinien/maschinen-richtlinie/

Referentenentwurf des Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz vorgelegt

Seit dem 5. Juli 2024 liegt der Referentenentwurf des Durchführungsgesetzes zur Maschinenverordnung (MaschinenDG) vor.

Am 29. Juni 2023 wurde die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230  wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht. Die Verordnung enthält die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen. Dadurch wird das Bereitstellen und auf dem Markt oder die Inbetriebnahme ermöglicht Außerdem wird der freie Warenverkehr dieser Produkte in der Gemeinschaft geregelt. Die Verordnung wird ab dem 20.°Januar 2027 gelten. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird mit diesem Tag aufgehoben.

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist in Deutschland unmittelbar anwendbar.

Zur Anwendung sind jedoch Durchführungsbestimmungen notwendig. Derzeit sind die notwendigen Bestimmungen in der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) festgelegt. Die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz muss daher aufgehoben werden.

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf werden die zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen (Durchführungsgesetz) geschaffen. Inhaltlich umfasst das Durchführungsgesetz Verfahrensbestimmungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände. So werden dort z.B. auch Festlegungen hinsichtlich der Dokumentation und der Sprache der Dokumentation getroffen. Die geltende Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz wird durch das Durchführungsgesetz außer Kraft gesetzt.

Neue Ökodesign-Verordnung veröffentlicht

Am 28. Juni 2024 wurde unter dem Titel

Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

die neue Ökodesign-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird deutliche Veränderungen mit sich bringen, weshalb wir Ihnen die Verordnung in der Juli-Ausgabe unseres kostenfreien Newsletters vorstellen möchten.

Sie können sich dazu unter https://www.ce-richtlinien.eu/ce-newsletter/ anmelden.

Stellenanzeigen auf ce-richtlinien.eu

Sie suchen einen Job als CE-Beauftragter, CE-Koordinator, Product Safety Manager oder Prüfingenieur? Technische Dokumentation oder Product Compliance sind Ihre Profession?

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Aktualisierter Leitfaden zur Maschinenrichtlinie in Deutsch erschienen

Die Auflage 2.3 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Aktualisierung der 2. Auflage) liegt nun auch in Deutsch vor.

Sie finden den Leitfaden unter https://www.ce-richtlinien.eu/ce-richtlinien/maschinen-richtlinie/

Referentenentwurf des Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz vorgelegt

Seit dem 5. Juli 2024 liegt der Referentenentwurf des Durchführungsgesetzes zur Maschinenverordnung (MaschinenDG) vor.

Am 29. Juni 2023 wurde die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230  wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht. Die Verordnung enthält die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen. Dadurch wird das Bereitstellen und auf dem Markt oder die Inbetriebnahme ermöglicht Außerdem wird der freie Warenverkehr dieser Produkte in der Gemeinschaft geregelt. Die Verordnung wird ab dem 20.°Januar 2027 gelten. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird mit diesem Tag aufgehoben.

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist in Deutschland unmittelbar anwendbar.

Zur Anwendung sind jedoch Durchführungsbestimmungen notwendig. Derzeit sind die notwendigen Bestimmungen in der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) festgelegt. Die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz muss daher aufgehoben werden.

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf werden die zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen (Durchführungsgesetz) geschaffen. Inhaltlich umfasst das Durchführungsgesetz Verfahrensbestimmungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände. So werden dort z.B. auch Festlegungen hinsichtlich der Dokumentation und der Sprache der Dokumentation getroffen. Die geltende Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz wird durch das Durchführungsgesetz außer Kraft gesetzt.

Neue Ökodesign-Verordnung veröffentlicht

Am 28. Juni 2024 wurde unter dem Titel

Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

die neue Ökodesign-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird deutliche Veränderungen mit sich bringen, weshalb wir Ihnen die Verordnung in der Juli-Ausgabe unseres kostenfreien Newsletters vorstellen möchten.

Sie können sich dazu unter https://www.ce-richtlinien.eu/ce-newsletter/ anmelden.

Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren zwischen 125 W und 500 kW

Die Kommission hat in der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 erstmals Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Ventilatoren festgelegt. Sie hat die Verordnung inzwischen überprüft und dabei die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte von Ventilatoren analysiert. Die Überprüfung wurde in enger Zusammenarbeit mit Interessenträgern und anderen Beteiligten aus der Union und Drittländern durchgeführt. Ihre Ergebnisse wurden veröffentlicht und dem gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG eingesetzten Konsultationsforum vorgelegt.

Wie die Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 ergab, sind Ventilatoren in der Union bedeutende Stromverbraucher. So hätte der Stromverbrauch von Ventilatoren Schätzungen zufolge ohne die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 im Jahr 2020 336 TWh betragen und Emissionen von 132 Mio. t CO2-Äquivalent verursacht. Der Verbrauch dürfte bis 2030 aufgrund der erwarteten zunehmenden Marktverbreitung von Ventilatoren auf 384 TWh ansteigen. Wie die Überprüfung gezeigt hat, besteht ein erhebliches zusätzliches Einsparpotenzial durch kosteneffiziente Verbesserungen von Ventilatoren. Dieses Potenzial könnte unter anderem durch technische Fortschritte bei der Energieeffizienz, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung z. B. auf Strahlventilatoren und eine Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahme durch genauere Definitionen erschlossen werden.

Mit der Verordnung (EU) 2024/1834 werden zukünftig Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW (≥ 125 W und ≤ 500 kW) am Bestpunkt (BEP) festgelegt.

Wir werden Ihnen die Verordnung in Kürze detailliert im Rahmen unseres Newsletters vorstellen.

Abschlussbericht zu RoHS

Unter dem Rahmenvertrag Nr. ENV.B.3/FRA/2019/0017 wurde ein, von Bio Innovation Service koordiniertes Konsortium von der GD Umwelt der Europäischen Kommission beauftragt, technische und wissenschaftliche Unterstützung bei der Bewertung des Antrags auf Erneuerung von 29 Ausnahmen zu Anhang III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zu leisten. Die Arbeiten wurden von der Bio Innovation Service, UNITAR und Fraunhofer Institut IZM durchgeführt und von Experten der drei Organisationen begutachtet.

Der Abschlussbericht liegt jetzt vor und kann unter https://www.rohs.biois.eu/RoHS-Pack-27_Report_Final.pdf abgerufen werden.

Geringfügige technische Änderungen an der Verordnung für elektronische Anzeigen

Die Kommission plant Änderungen an der Verordnung zur Ökodesignrichtlinie für elektronische Anzeigen. Die Änderungen befassen sich mit geringfügigen technischen Änderungen und Kohärenzproblemen, die in Artikel 2 und den Anhängen IIIa und IV der Verordnung (EU) 2019/2021 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für elektronische Anzeigen festgestellt wurden. Parallel dazu findet eine umfassendere Überprüfung statt.

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