CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-richtlinien.eu ist die kostenfreie Infoplattform zur CE-Kennzeichnung

Sie finden hier alle Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Zu jeder Richtlinie finden Sie außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Kollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



CE-Newsletter

Unser Tipp: Monatliche CE-News frei Haus.
Beiben Sie stets und umfassend auf dem Laufenden mit den aktuellen Informationen im kostenlosen CE-Newsletter.

Kontakt

Bei Fragen zu unserem Portal oder zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte:

Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Düngeprodukteverordnung – Mindestgehalt an Calciumoxid in festen anorganischen Einnährstoff- Makronährstoff-Düngemitteln

Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1009 muss ein festes anorganisches Einnährstoff-Makronährstoff- Düngemittel, das nur Calcium als deklariertem Makronährstoff enthält, einen Massenanteil an Calcium, ausgedrückt als Calciumoxid, von mindestens 12 % aufweisen.

Mit der Verordnung (EU) 2020/1666 wurde die Düngemittelverordnung (EG) Nr. 2003/2003 dahin gehend geändert, dass Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure (Ca-IDHA) als neuer Typ von EG-Düngemitteln eingeführt wurde. Der Mindestgehalt an Nährstoffen in diesem Düngemittel beträgt 9 % Calciumoxid.

Ca-IDHA ist ein Düngemittel, das Pflanzen mit dem Makronährstoff Calcium versorgt. Bei der Bewertung der Bedingungen für seine Aufnahme in die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wurde festgestellt, dass diese Art von EG-Düngemitteln agronomisch wirksam ist. Der Mindestgehalt von festen anorganischen Einnährstoff-Makronährstoff-Düngemitteln an Calciumoxid wird dabei von 12 % auf 9 % gesenkt werden. Durch eine Senkung des Mindestgehalts an Calciumoxid fällt diese Art von Düngemitteln in den Anwendungsbereich der Harmonisierungsvorschriften, was ihren freien Verkehr auf dem Binnenmarkt erleichtert.

Die Verordnung tritt am 13. März 2023 in Kraft.

Warnhinweis zur Pedelec-Norm veröffentlicht

Da Pedelecs unter die Maschinenrichtlinie, müssen die Hersteller die entsprechenden Anforderungen zur Minderung und Angabe von Vibrationen erfüllen.

Bislang wurde dieses Thema in der harmonisierten Norm EN 15194:2017 „Fahrräder – Elektromotorisch unterstütze Räder – EPAC“ jedoch nicht behandelt. Dieser Mangel wurde daher nicht zuletzt auch durch den HAS-Consultant während der Prüfung der Norm bemängelt.

Im Januar 2023 wurde dazu nun ein Warnhinweis im EU-Amtsblatt zu der Norm veröffentlicht.

Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union

Militärgüter unterliegen nicht nur strengen Exportkontrollen, sondern sind in aller Regel auch von der CE-Kennzeichnung ausgenommen. Es bleibt allerdings für einen Hersteller immer die Frage, was genau Militärgüter sind. Bei dieser Einstufung kann die gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union behilflich sein.

Die aktualisierte Fassung der gemeinsamen Militärgüterliste (2023/C 72/02) wurde am 20. Februar 2023 vom Rat angenommen und am 28. Februar 2023 im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

REACH: Änderung bei der Festlegung der Prüfmethoden

In Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist Folgendes vorgesehen: Sind Versuche mit Stoffen erforderlich, um Informationen über inhärente Stoffeigenschaften zu gewinnen, so werden sie nach den Prüfmethoden durchgeführt, die in einer Verordnung der Kommission niedergelegt sind, oder nach anderen internationalen Prüfmethoden, die von der Kommission oder von der Europäischen Chemikalienagentur als angemessen anerkannt sind. Die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 enthält im Anhang die Prüfmethoden, die als geeignet anerkannt sind, um Informationen über die physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften von Chemikalien für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu gewinnen.

Die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden enthält im Anhang die Prüfmethoden, die als geeignet anerkannt sind, um Informationen über die physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften von Chemikalien für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu gewinnen. Diese international vereinbarten und anerkannten Prüfmethoden müssen regelmäßig an den Stand der Technik angepasst werden. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 wird deshalb durch die

Verordnung (EU) 2023/464 der Kommission vom 3. März 2023 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

aktualisiert. Die Verordnung tritt am 26. März 2023 in Kraft.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben

Auf Grundlage von § 18 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 26. September 2022 (BAnz AT 28.09.2022 V1) zum 2. Februar 2023 aufgehoben.

Delegierte Richtlinie zur RoHS-Richtlinie veröffentlicht

Gemäß der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte keine der in Anhang II der RoHS-Richtlinie aufgeführten gefährlichen Stoffe enthalten. Diese Beschränkung gilt nicht für bestimmte ausgenommene Verwendungen, die in Anhang III der RoHS-Richtlinie aufgeführt sind. Für welche Elektro- und Elektronikgeräte die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU gilt, ist in Anhang I der RoHS-Richtlinie genannt.

Am 23. Dezember 2020 erhielt die Kommission einen Antrag gemäß Artikel 5 Absatz 3 der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU auf eine in Anhang III der genannten Richtlinie aufzunehmende Ausnahme für die Verwendung von sechswertigem Chrom als Korrosionsschutzmittel im Arbeitsmedium des geschlossenen Kreislaufs aus Kohlenstoffstahl von Gasabsorptionswärmepumpen. Gasabsorptionswärmepumpen benötigen Strom für Hilfsfunktionen wie das Pumpen eines Arbeitsmediums durch das System. Die in der beantragten Ausnahme beschriebenen Gasabsorptionswärmepumpen fallen unter Kategorie 1 „Haushaltsgroßgeräte“ des Anhangs I der Richtlinie 2011/65/EU. Sechswertiges Chrom ist hingegen ein Stoff, der gemäß Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU beschränkt ist.

Die Substitution von sechswertigem Chrom in der Kältemittellösung ist derzeit nicht praktikabel. Andere Heiztechnologien, bei denen kein sechswertiges Chrom in Form von Natriumchromat verwendet wird, liefern derzeit keine gleichwertigen Funktionen und nicht dieselbe Leistung. Es wird daher eine Ausnahme für sechswertiges Chrom als Korrosionsschutzmittel bis zu einem Massenanteil von 0,7 % im Arbeitsmedium des geschlossenen Kreislaufs aus Kohlenstoffstahl von Gasabsorptionswärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung vorgesehen.

Die abgedeckten Verwendungen werden in Anhang III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 1 aufgenommen werden. Die Ausnahme läuft am 31. Dezember 2026 ab.

Stellenanzeigen auf ce-richtlinien.eu

Sie suchen einen Job als CE-Beauftragter, CE-Koordinator, Product Safety Manager oder Prüfingenieur? Technische Dokumentation oder Product Compliance sind Ihre Profession?

Im Stellenmarkt von CE-Richtlinien.eu finden Sie eine Auswahl aktueller und relevanter Stellenanzeigen. Hier finden auch Sie Ihren neuen Job!

Jetzt aktuelle Stellenanzeigen ansehen