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Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-richtlinien.eu ist die kostenfreie Infoplattform zur CE-Kennzeichnung

Sie finden hier alle Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Zu jeder Richtlinie finden Sie außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Kollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

RoHS: Ausnahme für elektrische und elektronische Fenster und Türen

Die Kommission hat am 25.10.2023 ihren Vorschlag für eine Ausnahmeregelung zur RoHS-Richtlinie 2011/65/EU veröffentlicht:

Delegierte Richtlinie (EU) …/… der Kommission vom 25.10.2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium und Blei in Kunststoffprofilen für elektrische und elektronische Fenster und Türen mit wiedergewonnenem Hart-Polyvinylchlorid

Danach soll es in Anhang III der RoHS-Verordnung unter der Nummer 46 einen Eintrag für derartige Kunststoffprofile geben, der am 28. Mai 2028 abläuft und für die Kategorie 11 gilt.

Berichtigung der Verordnung über EU-Düngeprodukte

Am 16.10.2023 wurde im Amtsblatt L170 der EU die

Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003

Auf Seite 88, Anhang IV Teil I Nummer 3.1 wird der folgende Buchstabe ba eingefügt:

„ba) Mikroorganismen gemäß Anhang II Teil II CMC 7“.

Normenverzeichnis zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU

Am 04.10.2023 wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2392 veröffentlicht und trat am 04.10.2023 in Kraft. Hiermit wird der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2191 geändert und mit weiteren harmonisierten Normen ergänzt.

Änderung der REACH-Verordnung

Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel geändert worden.

Die Verordnungen tritt am 17. Oktober 2023 in Kraft.

Berichtigung von Delegierten Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung

Am 26.09.2023 wurde im Amtsblatt der EU die

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2048 der Kommission vom 4. Juli 2023 zur Berichtigung der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 626/2011, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016 und (EU) 2019/2018 in Bezug auf die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion

Veröffentlicht. Durch die Verordnung werden zahlreiche Punkte in den Anhängen berichtigt:

  • Die Anhänge I und III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 werden gemäß Anhang 1 berichtigt.
  • Die Anhänge VI und IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 werden gemäß Anhang 2 berichtigt.
  • Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2016 wird gemäß Anhang 3 berichtigt.
  • Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2018 wird gemäß Anhang 4 berichtigt.

Die Verordnung ist am 30.09.2020 in Kraft getreten.

Ökodesign-Anforderungen uns Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets

Smartphones und Slate-Tablets bieten ein erhebliches Potenzial für eine Senkung des Energieverbrauchs. Außerdem kann die Lebensdauer der Batterie und damit die Produktlebensdauer von Smartphones und Slate-Tablets durch Ökodesign-Anforderungen (Verordnung (EU) 2023/1670) sowie ein System zur Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 2023/1669) erheblich verbessert werden.

Im Jahr 2020 verbrauchten Smartphones und Slate-Tablets in allen Lebenszyklusphasen 36,1 TWh Primärenergie. Diese Werte werden ohne Regulierungsmaßnahmen bis 2030 wahrscheinlich auf 36,5 TWh Primärenergie ansteigen. Die kombinierte Wirkung der beiden Verordnungen (EU) 2023/1669 und der Verordnung (EU) 2023/1670 dürfte den Energieverbrauch von Smartphones und Slate-Tablets im Jahr 2030 auf 23,3 TWh begrenzen. Gegenüber dem Szenario ohne Maßnahmen würde dies eine Einsparung von 35 % des Primärenergieverbrauchs bedeuten.

Die Verordnungen müssen ab dem 20. Juni 2025 angewendet werden.

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