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Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Die Kommission hat eine Initiative gestartet, mit der die EU-Vorschriften für Externe Netzteile überprüft werden sollen, die seit 2020 in Kraft sind.

Externe Netzteile sind Stromadapter zur Umwandlung von Strom aus dem Haushaltsnetz in Strom niedrigerer Spannungen. Sie versorgen z. B. Smartphones, Lautsprecher und Laptops mit Strom.

Zu den Zielen der Initative gehören:

-Förderung der Interoperabilität und

-Erleichterung der Einführung des Ladeprotokolls USB Power Delivery

Verbesserung der Informationsanforderungen, damit die Verbraucher externe Netzteile/Ladegeräte ermitteln können, die für ihre Geräte geeignet sind.

Die Initative der Kommission hinsichtlich geringfügiger Änderungen der EU-Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays wurde am 15. November 2024 aufgegeben.

Mit dieser Initiative sollten ursprünglich die EU-Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays geändert (Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 der Kommission) werden.

Insbesondere sollten einige geringfügige technische oder redaktionelle Probleme und Ungereimtheiten in den Artikeln 1 und 2 sowie in den Anhängen II, III, V, VI und IX behoben werden.

Die Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung („Ökodesign-Forum“) wird eingesetzt. Die Gruppe hat folgende Aufgaben:

  • Wahrnehmung der in Artikel 19 der Verordnung (EU) 2024/1781 genannten Aufgaben,
  • Unterstützung der Kommission bei ihren Tätigkeiten im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/1369,
  • Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung der Durchführungsrechtsakten
  • Einrichtung eines Austauschs über Erfahrungen und bewährte Verfahren im Bereich der nachhaltigen Produkte

Die zuständigen Dienststellen der Kommission können die Gruppe zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Produkte und der Energieverbrauchskennzeichnung konsultieren.

Die Mitglieder sind Einzelpersonen, die zur Vertretung eines gemeinsamen Interesses ernannt werden, Organisationen, Behörden der Mitgliedstaaten oder andere öffentliche Einrichtungen. Die Gruppe setzt sich aus bis zu 250 Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz in der Gruppe führt ein Vertreter der zuständigen Dienststellen der Kommission.

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Initiative zur Prüfung der EU-Vorschriften für Externe Netzteile gestartet

Die Kommission hat eine Initiative gestartet, mit der die EU-Vorschriften für Externe Netzteile überprüft werden sollen, die seit 2020 in Kraft sind.

Externe Netzteile sind Stromadapter zur Umwandlung von Strom aus dem Haushaltsnetz in Strom niedrigerer Spannungen. Sie versorgen z. B. Smartphones, Lautsprecher und Laptops mit Strom.

Zu den Zielen der Initative gehören:

-Förderung der Interoperabilität und

-Erleichterung der Einführung des Ladeprotokolls USB Power Delivery

Verbesserung der Informationsanforderungen, damit die Verbraucher externe Netzteile/Ladegeräte ermitteln können, die für ihre Geräte geeignet sind.

Geringfügige Änderungen der EU-Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays

Die Initative der Kommission hinsichtlich geringfügiger Änderungen der EU-Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays wurde am 15. November 2024 aufgegeben.

Mit dieser Initiative sollten ursprünglich die EU-Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays geändert (Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 der Kommission) werden.

Insbesondere sollten einige geringfügige technische oder redaktionelle Probleme und Ungereimtheiten in den Artikeln 1 und 2 sowie in den Anhängen II, III, V, VI und IX behoben werden.

Ökodesign-Forum eingesetzt

Die Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung („Ökodesign-Forum“) wird eingesetzt. Die Gruppe hat folgende Aufgaben:

  • Wahrnehmung der in Artikel 19 der Verordnung (EU) 2024/1781 genannten Aufgaben,
  • Unterstützung der Kommission bei ihren Tätigkeiten im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/1369,
  • Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung der Durchführungsrechtsakten
  • Einrichtung eines Austauschs über Erfahrungen und bewährte Verfahren im Bereich der nachhaltigen Produkte

Die zuständigen Dienststellen der Kommission können die Gruppe zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Produkte und der Energieverbrauchskennzeichnung konsultieren.

Die Mitglieder sind Einzelpersonen, die zur Vertretung eines gemeinsamen Interesses ernannt werden, Organisationen, Behörden der Mitgliedstaaten oder andere öffentliche Einrichtungen. Die Gruppe setzt sich aus bis zu 250 Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz in der Gruppe führt ein Vertreter der zuständigen Dienststellen der Kommission.

Delegierte Verordnungen zur Düngeprodukteverordnung veröffentlicht

Folgende Delegierte Verordnungen zur Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

  • Delegierte Verordnung vom 23.7.2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Polymere in Komponentenmaterialkategorie 11
  • Delegierte Verordnung vom 23.7.2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Enterococcaceae und der Vermutung der Konformität ohne deren Überprüfung bei EU-Düngeprodukten
  • Delegierte Verordnung vom 23.7.2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Polymere in Komponentenmaterialkategorie 1

Änderungen der Gefahrstoffverordnung

Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung setzen unter anderem das Risikokonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B um. Sie sehen außerdem zusätzliche Anforderungen für den Umgang mit Asbest vor.

Die Länder haben dem Entwurf der Bundesregierung zugestimmt, allerdings gab es dazu insgesamt 15 Änderungen und eine Entschließung. Die Bundesregierung muss die Maßgaben des Bundesrates noch annehmen. Danach können die Änderungen dann in Kraft treten.

EU-Umweltrat beschließt Änderung der CLP-Verordnung

Der Rat der Europäischen Union hat der CLP-Revision abschließend zugestimmt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union können die Änderungen dann aller Voraussicht nach Ende 2024 in Kraft treten. Die Änderungen an der CLP-Verordnung betreffen unter anderem die Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten und Werbung.

Die CLP-Verordnung soll in zwei Schritten überarbeitet werden. Im April 2023 wurden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 bereits die drei Gefahrenklassen der „endokrinen Disruptoren“, „PBT/vPvB“ und „PMT/vPvM neu eingeführt. Zugehörige Stoffe müssen spätestens ab dem 1. Mai 2025 und Gemische spätestens ab dem 1. Mai 2026 neu in diese Gefahrenklassen eingestuft werden.

Der Verordnungstext wird dann im regulären Gesetzgebungsverfahren zur CLP-Verordnung angepasst. In der Folge werden die Pflichten zur Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe um Stoffe mit mehr als einem Bestandteil erweitert. Außerdem wird es Änderungen an den Vorgaben zur Kennzeichnung und Werbung geben.

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