Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
- Werbeauftrag
(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf ce-richtlinien.eu oder im CE-Newsletter.
(2) Werbeauftrag CE-Partner: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jeweils mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere 12 Monate.
(3) Werbeauftrag Stellenanzeige auf ce-richtlinien.eu: Die Stellenanzeige wird im Stellenmarkt auf ce-richtlinien.eu platziert. Die Laufzeit der Anzeigenschaltung beträgt 8 Wochen. Auf Kundenwunsch wird die Laufzeit unentgeltlich auf unbestimmte Zeit verlängert. Dies gilt nur bei Stellenanzeigen mit einer zu besetzenden Einzelposition und nicht für Personalimageanzeigen.
(4) Für den Werbeauftrag gelten neben der Auftragsbestätigung ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus Text oder einem Bild und/oder beidem bestehen.
(2) Soweit das Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, wird das Werbemittel als solches gekennzeichnet, indem das Werbemittel mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet wird.
Werbemittel werden vom redaktionellen Inhalt räumlich abgesetzt, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
- Platzierung
Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer platzieren. Die genaue Platzierung im der Online-Werbung selbst bleibt dem Anbieter vorbehalten. Das gilt insbesondere für die Reihenfolge und Anordnung der Werbemittel in dem Newsletter.
- Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer Individualvereinbarung gedeutet werden.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden.
- Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die weder der Anbieter noch die itk GmbH zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
- Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbemittel bei Standardwerbeformen bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und in zur Schaltung geeigneter Form anzuliefern.
(2) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(3) Die itk GmbH ist berechtigt, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Eine Verpflichtung, eine Archivierung vorzunehmen oder die Werbemittel an den Auftraggeber zurückzuliefern, besteht jedoch nicht.
(4) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
- Chiffrewerbung
Chiffrewerbung ist ausgeschlossen.
- Ablehnungsbefugnis
Die itk GmbH behält sich vor, Werbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist.
CE-Partner können nur Unternehmen werden, deren Geschäftsfeld Dienstleistungen und/oder Produkte auf dem Gebiet “Produktsicherheit” beinhalten. Nur diese Dienstleistungen und Produkte dürfen auf den Partnerseiten vorgestellt und/oder beworben werden.
- Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz – und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
- Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellung-Software und/oder Hardware (z.B. Browser, E-Mailprogramm) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z. B. anderen Providern)
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxies (Zwischenspeichern).
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
- Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
- Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Preise
Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung genannten Preise.
- Zahlungsverzug
(1) Das Zahlungsziel beträgt 15 Werktage ohne Abzug nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Stornierung von Aufträgen
Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email bei der itk GmbH eingehen. Bei einer Stornierung bis spätestens 10 Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Eingehende Stornierungen innerhalb von 10 Werktagen bis 3 Werktage (vgl. Ziffer 8) vor Schaltungsbeginn werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Bruttobuchungsvolumens des jeweiligen Auftrages berechnet. Auch bei bereits angelaufenen Werbeschaltungen ist ein Stopp der Kampagne möglich. Der Auftraggeber zahlt in diesem Fall den vollen Betrag des Bruttobuchungsvolumens. Bei Teilstornierungen ist die vorstehende Regelung entsprechend anzuwenden.
- Datenschutz / Vertragsstrafe bei unrechtmäßiger Nutzung
(1) Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
(2) Der Anbieter schützt die personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Möglichkeiten bestmöglich. Die wissentliche Herausgabe der personenbezogenen Daten ist ausgeschlossen. Für den Diebstahl der Daten durch Dritte übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(3) Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten des Anbieters gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
(4) Sofern beim Auftraggeber anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote des Anbieters ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten des Anbieters generiert worden sind.
(5) Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote des Anbieters ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten des Anbieters nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot des Anbieters und deren weitere Nutzung.
(6) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten des Anbieters Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
(7) Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung aus vorgenannten Absätzen (3) bis (5) zahlt der Auftraggeber an die itk GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Nutzung des Internetangebotes durch den Endnutzer
(1) Die Nutzung des Internetangebotes durch den Endnutzer ist für den Endnutzer kostenfrei. Eine Registrierung ist nur für den Newsletter erforderlich.
(2) Ein Anspruch, die Inhalte des Internetangebotes nutzen zu können oder den Newsletter zu erhalten, besteht seitens des Endnutzers nicht.
(3) Die An- und Abmeldung für den Erhalt des Newsletters hat durch den Endnutzer zu erfolgen. Einen Anspruch auf manuelle An- und Abmeldung durch den Anbieter ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der itk GmbH.
(2) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 – CISG) ist ausgeschlossen
Fritzlar, 14.7.2016