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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte

Die Kommission hat eine Initative Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte gestartet.

Folgendes soll dabei festgelegt werden:

– Die Abgrenzung der betroffenen Warentypen

– Das Format für die Offenlegung von Informationen

– Die Art der Überprüfung dieser Informationen.

Die dazu geplante Duchführungsverordnung liegt seit dem 12.06.2025 in Englisch vor.

In den EU-Vorschriften für nachhaltige Produkte wird die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte als Umweltproblem genannt. Um dieser Praxis entgegenzuwirken, sind Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen) verpflichtet, ihnen vorliegende Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte offenzulegen.

Verbraucheragenda 2025-2030

Die Kommission hat ihre Verbraucheragenda 2025-2030 und den zugehörigen Aktionsplan für Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt vorgestellt.

Die neue verbraucherpolitische Strategie hat folgende Ziele:

– Es soll sichergestellt werden, dass die Vorteile des Binnenmarkts bei den Verbrauchern ankommen

– Die Verbraucherschutzvorschriften sollen besser duchgesetzt werden

– Für besonders schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher soll es besondere Maßnahmen geben

– Eine faire grüne und digitale Wirtschaft soll gestärkt werden

Um diese Ziele zu erreichen enthält die Strategie eine Liste von Maßnahmen, die von 2025 bis 2030 umgesetzt werden sollen:

– digitale Fairness

– die Durchsetzung des Verbraucherrechts

– einen Aktionsplan für Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt

Zu diesem gesamten Themenkomplex läuft im Moment eine öffentliche Befragung.

Änderung der Batterieverordnung

Mit der Verordnung (EU) 2023/1542 sollen die negativen Umweltauswirkungen von Batterien verhindert oder zumindest verringert werden. Zudem sollen durch die Verordnung die Umwelt und die menschliche Gesundheit geschützt werden, indem die negativen Auswirkungen der Entstehung und der Bewirtschaftung von Altbatterien verhindert und verringert werden. Zu diesem Zweck werden unter anderem Wirtschaftsakteuren, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegt. Diese Pflichten sollen ab dem 18. August 2025 gelten.

Die Lieferketten für Batterierohstoffe sind den Änderungen der geopolitischen Landschaft ausgesetzt. Das stellt die Batterieindustrie bei der Beschaffung von Rohstoffen vor zahlreiche Herausforderungen, weil die Anpassung der Lieferketten Zeit in Anspruch nimmt.

Eine der Sorgfaltspflichten besteht darin, die Strategien der Wirtschaftsakteure zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch eine notifizierte Stelle überprüfen zu lassen. Allerdings hat erst die Hälfte der Mitgliedstaaten eine notifizierende Behörde benannt, die für die Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist.

Aus diesen Gründen soll der Geltungsbeginn der Sorgfaltspflichten um zwei Jahre verschoben werden.