CE-RICHTLINIEN.eu

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Bleiben Sie gut informiert: Meldungen und News zu geltenden CE-Richtlinien, Normen, aktuellen Beschlüssen und Entwicklungen. Für umfassende monatliche Informationen empfehlen wir den CE-Newsletter – kostenfrei per Mail in Ihr Postfach.

Änderungen bestimmter Anforderungen bei EU-Düngeprodukten

Die Kommission arbeitet daran, bestimmte Anforderungen an EU-Düngeprodukte in Bezug auf Komponentenmaterialien, Kennzeichnung und Konformitätsbewertung zu ändern, um mehr Rechtsklarheit für Wirtschaftsakteure, Behörden und sonstige Interessenträger zu gewährleisten.

EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse, Bettmatratzen, Möbel, Schuhe und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 kann das EU-Umweltzeichen für Produkte vergeben werden, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben. Für jede Produktgruppe müssen entsprechende Kriterien für das EU-Umweltzeichen festgelegt werden.

Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen ist für Textilerzeugnisse und Schuhe am 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Für Bettmatratzen, Möbel und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis endet er am 31. Dezember 2026.

Die Geltungszeiträume der Kriterien wurden jetzt für alle Produktgruppen verlängert:

Textilerzeugnisse: bis 31. Dezember 2028

Bettmatratzen: bis 31. Dezember 2030

Möbel: bis 31. Dezember 2029

Schuhe: bis 31. Dezember 2028

Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis: bis 31. Dezember 2029

Anpassung des Bauproduktengesetzes

Das

Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten vom 9. Januar 2026

ist am 14. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 4 veröffentlicht worden. Das Gesetz dient der Umsetzung der neuen Bauprodukteverordnung und regelt u.a. die Aufgaben der Marktüberwachung sowie die zulässige Sprachen bei der Leistungserklärung, der Gebrauchsanleitung und den Sicherheitsinformationen.

Das Gesetz ist am 15. Januar 2026 in Kraft getreten.