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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Änderungen auf der Homepage

Folgende Punkte wurden im August unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1464 der Kommission vom 17. Juli 2025 über die harmonisierte Norm EN 60335-2-14:2006 über besondere Anforderungen für Küchenmaschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Niederspannung)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1488 der Kommission vom 22. Juli 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich harmonisierter Normen für flache flexible Leitung und Ladeleitung für Elektrofahrzeuge (Niederspannung)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1457 der Kommission vom 16. Juli 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich der Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60335-2-60:2003 über besondere Anforderungen für Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder und hinsichtlich der mit Einschränkung versehenen Veröffentlichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60335-1:2012 über allgemeine Anforderungen an elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke sowie EN 60335-2-27:2013 über besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung (Niederspannung)
  • Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission vom 18. April 2024 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission (Ökodesign)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/695 der Kommission vom 9. April 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung von Schwellenwerten und Leistungsklassen für permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken (Bauprodukte)

Änderung der REACH-Verordnung

Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) 2025/1731 in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe („CMR“) geändert.

Die Änderung gilt ab dem 31. August 2025 in Kraft.

Berichtigung der Verordnung über Einzelraumheizgeräte

Seite 24, Anhang II, Tabelle 5 der

Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission vom 18. April 2024 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission

wurde berichtigt. Die Berichtigung wurde am 11. Juli 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.