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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Verordnung zur EU-Zollreform veröffentlicht

Am 19. September 2026 hat die EU die größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten beschlossen.

Die zur Umsetzung erforderliche gesetzliche Grundlage ist als Verordnung (EU) 2026/2108 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung regelt den Unionszollkodex (UZK) neu. Die VO (EU) Nr. 952/2013 wurde aufgehoben.

Ziel der Zollreform ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen. z.B. durch eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen. Außerdem soll eine neue EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) eingerichtet werden. Auch die Zollabwicklung soll stärker digitalisiert werden (EU Custom Data Hub).

Die Verordnung ist am 20. September 2026 in Kraft getreten.

Änderungen bei den harmonisierten Normen

Zu den folgenden Harmonisierungsrechtsvorschriften wurden neue Fundstellen harmonisierter Normen per Durchführungsbeschluss und eine Berichtigung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2048 der Kommission vom 14. September 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/1542 der Kommission ausgearbeitete harmonisierte Norm für Batterien (Batterieverordnung)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2211 der Kommission vom 1. Oktober 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/165 der Kommission hinsichtlich harmonisierter Normen über Kälteanlagen und Wärmepumpen, Flüssiggas-Geräte, Kryo-Behälter (Druckgeräte)
  • Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1717 der Kommission vom 20. Juli 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Gaswarmwasserbereiter (Ökodesign)

Berichtigung der Digital-Omnibus-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2026/1744 über die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz wurde wie folgt berichtigt:

Seite 18, Artikel 1 Nummer 8 muss es

anstatt:

„(1b) des Absatzes 1a gelten KI-Systeme, deren Ausfall oder Fehlfunktion Gesundheit und Sicherheit gefährden würde, als Sicherheitsbauteile.“

richtig heißen:

„(1b) Ungeachtet des Absatzes 1a gelten KI-Systeme, deren Ausfall oder Fehlfunktion Gesundheit und Sicherheit gefährden würde, als Sicherheitsbauteile.“

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