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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Europäische Normen im Geltungsbereich der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Die Kommision hat ein Vorhaben angestoßen, mit dem die Übereinstimmung bestimmter europäischer Normen mit den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der GPSR festzustellt und die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt veröffentlicht werden sollen.

Produkte, die diesen Normen entsprechen, gelten hinsichtlich der in der Norm behandelten Risiken und Risikokategorien als konform mit den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der GPSR.

Das Ganze soll die Aufgaben der Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsbehörden erleichtern und die Verbrauchersicherheit verbessern.

Digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten

Die Kommission bereitet eine Initiative vor, um die EU-Düngeprodukteverordnung durch technische Anforderungen für die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten zu ergänzen.

Die Annahme durch die Kommission ist für das 2. Quartal 2027 geplant.

Cybersicherheit von Fahrzeugen der Klasse L

Auch wenn es nichts mit der CE-Kennzeichnung zu tun hat, so gilt das Thema „Cybersecurity“ längst auch für Fahrzeuge.

Der Anwendungsbereich der UN-Regelung Nr. 155 über die Cybersicherheit und das Cybersicherheitsmanagementsystem wurde um Anforderungen an die Cybersicherheit von Fahrzeugen der Klasse L (zwei- und dreirädrige sowie vierrädrige Fahrzeuge) erweitert. Damit die UN-Regelung Nr. 155 für Fahrzeuge der Klasse L in der Union gilt, muss in die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission ein Verweis auf sie aufgenommen werden. Das passiert nun durch die „Delegierte Verordnung (EU) 2025/1455 der Kommission vom 23. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 im Hinblick auf die Festlegung technischer Anforderungen und Prüfverfahren zum Schutz von Fahrzeugen der Klasse L vor Cyberangriffen“.

Von der Verordnung betroffen sind die Fahrzeugklassen L1e bis L7e (Krafträder und leichte vierrädrige Fahrzeuge). Die genaue Einteilung wird in der EU-Fahrzeugtypenverordnung (EU) 168/2013 festgelegt. Dort wird auch geregelt, welche technischen Anforderungen und Führerscheinklassen gelten. Ausgenommen von der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1455 sind Fahrzeuge der Klasse L1e, die für den Pedalantrieb ausgelegt sind“.