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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Änderungen auf der Homepage im April 2026

Folgende Punkte wurden unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/546 der Kommission vom 12. März 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 hinsichtlich harmonisierter Normen für Verpackungsmaschinen, geländegängige Stapler, Nahrungsmittelmaschinen, Krane, Seilbahnen, land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Aufzüge, Rettungsgeräte, handgeführte Werkzeuge, Ausstattungen in Bahnanwendungen, Luftfahrt-Bodengeräte, Erdbaumaschinen und Abfallsammelfahrzeuge sowie zur Berichtigung des genannten Beschlusses (Maschinen)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/550 der Kommission vom 12. März 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 hinsichtlich harmonisierter Normen für Leistungsmessungen und Leistungsangaben für elektrische Schiffsantriebe sowie für den Schutz vor dem Überbordgehen und Mittel zum Wiedereinsteigen (Sportboote)
  • Richtlinie (EU) 2026/706 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie (Messgeräte)
  • Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am 23. Februar 2026 angenommen) (vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung) (New Legislative Framework)

Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026

Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder involviert, weitere werden sukzessive folgen.

Für den Export von Produkten, die nur vorübergehend in Drittstaaten verbracht werden sollen (z.B. Austellungsobjekte für eine Fachmesse im außereuropäischen Ausland, Wartungsausrüstung für eine Kundenanlage oder Pferden für ein Reitturnier), empfiehlt sich die Nutzung eines Carnets. In naher Zukunft wird ein „Reisepass für Waren“ in vollständig digitaler Form zur Verfügung stehen.

Im Rahmen des herkömmlichen Zollprozesses wäre eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung erforderlich. Das Carnet-Verfahren hingegen offeriert eine Reihe von Vorteilen. Insbesondere die Abfertigung beim ausländischen Zoll erfolgt in der Regel schneller und unkomplizierter. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, an den Zollstellen des Drittlandes wie üblich Sicherheiten in Form von Bargeld zu hinterlegen, die in der häufig in Landeswährung verlangt werden.

Aktualisierung der gemeinsamen Militärgüterliste

Die aktualisierte Liste der Verteidigungsgüter wurde bereits am 18. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 13. März 2026 wurde im Nachgang auch die aktualisierte gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union wurde vom Rat am 19. März 2007 angenommen und ist mehrere Male aktualisiert worden. Am 23. Februar 2026 nahm der Rat die jetzt aktualisierte gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union an.

Die gemeinsame Militärgüterliste hat zwar direkt nichts mit der CE-Kennzeichnung zu tun, aber sie kann dabei helfen Verteidigungs- bzw. Militärgüter zu identifizieren, die von den Richtlinien und Verordnungen ausgenommen sind.

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