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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Einigung bei der Spielzeugverordnung

Am 10. April 2025 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf einen vorläufigen Kompromiss bei der Überarbeitung der Spielzeugverordnung geeinigt. Der Rat muss dem Text noch zustimmen. Danach stimmt dann das Parlament über den Text ab.

Danach kann die Verordnung dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die Verordnung dann in Kraft. Nach weiteren 54 Monaten müssen die Mitgliedstaaten den Bestimmungen dann nachkommen.

Berichtigung der Richtlinie über Binnenmarkt-Notfälle

Die Richtlinie (EU) 2024/2749 „zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls“ wurde in einem Punkt korrigiert.

Das Korrigendum wurde am 22. April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Berichtigung der Ökodesign-Verordnung

Die (EU) 2024/1781 „zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG2 (Ökodesign-Verordnung) wurde in vier Punkte korrigiert.

Das Korrigendum wurde am 28. April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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