CE-RICHTLINIEN.eu

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Bleiben Sie gut informiert: Meldungen und News zu geltenden CE-Richtlinien, Normen, aktuellen Beschlüssen und Entwicklungen. Für umfassende monatliche Informationen empfehlen wir den CE-Newsletter – kostenfrei per Mail in Ihr Postfach.

Einheitliche Anforderungen für Notified Bodies

Gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 (Medizinprodukte) und (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika) werden Notified Bodies dafür benannt, die Konformitätsbewertungstätigkeiten für die Zertifizierung von Medizinprodukten bzw. In-vitro-Diagnostika durchzuführen. Zu diesem Zweck müssen die Notified Bodies bestimmte Anforderungen erfüllen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Es hat sich jedoch gezeigt, dass bestimmte Anforderungen in Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/745 und in Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/746 in den Angeboten der Notified Bodies an die Hersteller zum Teil deutlich unterschiedlich ausgelegt werden, was zu ungleichen Positionen der Hersteller im gesamten Binnenmarkt führt. Davon betroffen sind in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen und hier die Planbarkeit und der fristgerechte Abschluss der Konformitätsbewertungstätigkeiten.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/977 werden diese Anforderungen an die Notified Bodies jetzt vereinheitlicht. Die Verordnung muss ab dem 25. Februar 2027 angewendet werden.

Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung

2,4-Dinitrotoluol, CAS-Nr. 121-14-2, EG-Nr. 204-450-0, ist gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als krebserzeugender Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Darüber hinaus gilt 2,4- Dinitrotoluol als besonders besorgniserregender Stoff, der die Bedingungen von Artikel 57 Buchstabe a der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllt und deshalb in Anhang XIV der genannten Verordnung aufgenommen wurde. 2,4- Dinitrotoluol findet z.B. Verwendung in feuerfesten Erzeugnissen, in Airbags für Kraftfahrzeuge, in Gurtstraffern, in Kunststoffflaschen für industrielle Probenentnahmezwecke, als Treibmittel für Munition für militärische und zivile Kleinwaffen, als chemischer Stoff für die Gelatinierung und Weichmachung in explosiven Zusammensetzungen, in keramische Erzeugnissen und elektronischen Geräten.

Für diesen Stoff ist es nicht möglich, einen DNEL-Wert (Derived No-Effect Level — Grenzwert, unterhalb dessen der Stoff keine Wirkung ausübt) festzulegen, sodass es sich um ein Karzinogen ohne Schwellenwert handelt. Der Stoff stellt also ein Risiko für die menschliche Gesundheit für Verbraucher und gewerbliche Verwender dar, das nicht angemessen beherrscht wird. Die einzige Möglichkeit das Risiko zu beherrschen besteht also darin, die Konzentration von 2,4-Dinitrotoluol in den Erzeugnissen selbst zu begrenzen.

Anhang XVII Eintrag 28 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt das Inverkehrbringen und die Verwendung von 2,4- Dinitrotoluol als Stoff, Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, wenn die Konzentration von 2,4- Dinitrotoluol 0,1 Gew.-% oder mehr beträgt. 2,4- Dinitrotoluol darf nach dem 10. Mai 2027 weder für gewerbliche Verwender noch für die breite Öffentlichkeit als Stoff in Erzeugnissen in einer Konzentration von 0,1Gew.-% oder mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Festlegung von Leistungsklassen für das Brandverhalten

Damit die Hersteller für ihre Produkte detaillierte Leistungsklassen für das Brandverhalten gemäß der Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 angeben können, müssen die erforderlichen Leistungsklassen festgelegt werden.

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 wurden bereits entsprechende Leistungsklassen auf Grundlage der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 festgelegt. Diese Leistungsklassen sind jedoch im Rahmen der der Verordnung (EU) 2024/3110 nicht mehr gültig. Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/331 werden jetzt die gleichen Leistungsklassen wie die in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 auch für die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 eingeführt.

ANZEIGE

TANNER GmbH

bundesweit

reinisch GmbH

Karlsruhe, Stuttgart

ARGUS Interception GmbH

Rotenburg (Wümme)