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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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SOFTEMA 1.4.0 steht zum Download bereit

Die Version 1.4.0 der Software SOFTEMA steht zum kostenlosen Download bereit. Projekte aus früheren Versionen können in SOFTEMA 1.4.0 geöffnet und weiterbearbeitet werden. Die Aktualisierung erfolgt automatisch.

Neu ist der SOFTEMA-Codevisualisierer in der Tabelle „B4 Matrix C+E“. Mit ihm lassen sich aus Verknüpfungslogiken Funktionsblockdiagramme generieren.

Zum Download: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-maschinenschutz/software-softema/index.jsp

Durchführungsverordnung für Schiffsausrüstung veröffentlicht

Die Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfnormen für Schiffsausrüstung, die in internationalen Instrumenten festgelegt sind, wurde aktualisiert. Die neuen Regelungen sind in der

Durchführungsverordnung(EU) 2025/1533 der Kommission vom 23. Juli 2025 mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1975 der Kommission

festgelegt. Die Verordnung gilt ab dem 23. September 2025.

Urteil des Gerichts zu Melamin

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV (Arbeitsweise der Europäischen Union) beantragen insgesamt acht Klägerinnen die Nichtigerklärung des Beschlusses D(2022)9120-DC der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vom 16. Dezember 2022, soweit darin Melamin als besonders besorgniserregender Stoff im Sinne von Art. 57 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ermittelt wurde.

Die Klage wurde durch das Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2025 abgewiesen (Rechtssache T-163/23).