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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Überarbeitung der EU-Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände und zivile Sprengstoffe

Die Kommission möchte die EU-Rechtsvorschriften für pyrotechnische Gegenstände und zivile Sprengstoffe an die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen anpassen. Dadurch sollen die Sicherheit dieser Produkte, der Schutz der Umwelt sowie der freie Verkehr dieser Produkte im Binnenmarkt gefördert werden.

Stellungnahmen können in Kürze eingereicht werden. Die öffentliche Konsultation ist für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Die Annahme der Verordnung durch die Kommission ist für das 4. Quartal 2027 vorgesehen.

Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Ebenfalls im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.

Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates, die am 8. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Sie passt die nationale Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung an die neuen europäischen Binnenmarktvorgaben an.

Ziel ist es, krisenrelevante Waren (z. B. Geräte und Maschinen) im Fall eines von der EU-Kommission aktivierten Binnenmarkt-Notfallmodus rascher in Verkehr bringen zu können. Dies soll die Verfügbarkeit von Produkten in Krisensituationen sicherstellen.

Diese Verordnung ist am 30. Mai 2026 in Kraft getreten.

Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA

Am 18. Mai 2026 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch“ veröffentlicht.

Durch das Gesetz werden das Gasgerätedurchführungsgesetz, das PSA-Durchführungsgesetz und das Siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – geändert.

Ziel des Gesetzes ist es, im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen und insbesondere die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren wie Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu gewährleisten

Das Gesetz ist am 29. Mai 2026 in Kraft getreten.

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