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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Reparaturverpflichtung von Einzelraumheizgeräten

Gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren sind die Hersteller verpflichtet, die in Anhang II der Richtlinie aufgeführten Waren zu reparieren.

Die Kommission möchte „Einzelraumheizgeräte“ durch eine Delegierte Richtlinie in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufnehmen.

Die Anforderungen an die Reparierbarkeit von Einzelraumheizgeräten wurden bereits mit der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission festgelegt.

Änderungen auf der Homepage 01/26

Folgende Punkte wurden unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Verordnung (EU) 2025/2509 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeug)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2499 der Kommission vom 9. Dezember 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 hinsichtlich harmonisierter Normen für Funkanlagen mit geringer Reichweite und mobiler Kommunikationssysteme an Bord von Luftfahrzeugen (Funkanlagen)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2519 der Kommission vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/740 hinsichtlich harmonisierter Normen für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn sowie für die Migration bestimmter Elemente aus Spielzeug (Spielzeug)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2623 der Kommission vom 16. Dezember 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für rücksetzbare linienförmige Wärmemelder, Verbinder für Rohrprofile und andere Bauprodukte (Bauprodukte)

EU führt 3 Euro-Zölle auf Pakete bis 150 Euro ein

Ab Juli 2026 wird in der EU ein Zollsatz von 3 Euro pro Warensendung im elektronischen Geschäftsverkehr bis zu einem Wert von 150 Euro eingeführt.

Mit der Einführung von Zöllen auf Pakete mit geringem Wert für den elektronischen Geschäftsverkehr wird es eine einfache Regelung für einen fairen Wettbewerb im E-Commerce geben.