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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Änderungen auf der Hompage im Dezember 2025

Folgende Punkte wurden im Dezember 2025 unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 der Kommission vom 1. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2534 über Haushaltswäschetrockner in Bezug auf Informationen über die Reparierbarkeit und zur Präzisierung einiger Aspekte der Mess- und Berechnungsmethoden, des Produktdatenblatts, der technischen Dokumentation und des Nachprüfungsverfahrens (Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1802 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei hochschmelzenden Loten (RoHS-Richtlinie)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2363 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik (RoHS-Richtlinie)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2364 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (RoHS-Richtlinie)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2355 der Kommission vom 13. November 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Balkon- und Terrassenverglasungssysteme ohne vertikale Rahmen und außenseitige Wärmedämm- Verbundsysteme mit Putzschicht und andere Bauprodukte (Bauprodukte)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2289 der Kommission vom 13. November 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Formats für die Meldung von Daten sowie der Bewertungsmethoden und operativen Bedingungen in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Altbatterien (Batterieverordnung)
  • Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission vom 13. Oktober 2025 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission (Ökodesign)
  • Durchführungsbeschluss 2025/2383 der Kommission vom 25. November 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 hinsichtlich der harmonisierten Norm über Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen im Hinblick auf Personenaufzüge für die Evakuierung von Personen mit Behinderungen (Aufzüge)

 

Neue Spielzeugverordnung angenommen

Das EU-Parlament hat die neue Spielzeugverordnung angenommen. Damit sollen Kinder besser vor gesundheitsschädlichen Stoffen geschützt werden. Hersteller müssen in der Zukunft strengere Grenzwerte einhalten und zudem umfassende Sicherheitsinformationen bereitstellen. Auch auf Online-Marktplätze kommen neue Pflichten zu. Neu ist auch der digitale Produktpass, der in der Zukunft für jedes in der EU angebotene Spielzeug bereitgestellt werden muss.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach wird ein Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren gelten.

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1542 für die Sammlung und Behandlung von Altbatterien

Gemäß der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erhobenen Daten für jedes Kalenderjahr in einem von der Kommission festzulegenden Format zu veröffentlichen und der Kommission zu melden. Durch das Format soll sichergestellt werden, dass die gemeldeten Daten eine solide Grundlage bieten, um die Erreichung der Mindestzielvorgaben für die Sammlung sowie die Erreichung der Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung zu überprüfen und zu überwachen. Die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten sollen es der Kommission ermöglichen zu bewerten, ob es aufgrund von Marktentwicklungen notwendig ist, die Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung zu überarbeiten.

Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 wird durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 entsprechend geändert.