Kollision des nationalen Bauordnungsrechts mit dem EU-Binnenmarktrecht
(DCEM – Die CE-Mentoren, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, www.maschinenrichtlinie.de)
Der Beschluss des OVG Niedersachsen vom 12.12.2025, Az.: 12 MS 43/24 zur Genehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) macht deutlich, dass der EU-Binnenmarkt immer noch nicht im nationalen deutschen Baurecht angekommen ist. Am Beispiel der im Baurecht geforderten Prüfstatik für Windenergieanlagen wird das nationale Baurecht im Folgenden auf Übereinstimmung mit der EU-Binnenmarktrecht untersucht.
- Einordnung der Entscheidung
Der Beschluss des OVG Niedersachsen betrifft eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für eine Windenergieanlage (WEA). Gegenstand des Verfahrens war ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, der sich insbesondere auf Nebenbestimmungen zur Rückbauverpflichtung und zur bautechnischen Prüfung bezog.
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