Evaluierung der Aufzugrichtlinie 2014/33/EU
Die Kommission hat in einer Bewertung ermittelt, ob die Aufzugrichtlinie
Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (Neufassung)
nach wie vor für den intendierten Zweck geeignet ist. Konkret bedeutet dies, dass die Eignung für die Entwicklung, Herstellung, Einfuhr, Verteilung, Installation, Konformitätsbewertung, Wartung, Modernisierung, Reparatur, das Recycling, für Eigentümer und Nutzer von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge sowie für die Überwachung und Koordinierung der dafür erforderlichen Tätigkeiten geprüft werden muss.
Auf der Grundlage der in dieser Bewertung gezogenen Schlussfolgerungen trifft die Kommission eine Entscheidung darüber, ob eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist, um die festgelegten Ziele zu erreichen.
Die vorrangigen Ziele der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie) sind zum einen die Gewährleistung des freien Verkehrs von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge innerhalb der Europäischen Union und zum anderen die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer von Aufzügen sowie des Wartungspersonals. Die Aufzugrichtlinie, welche am 20. April 2016 in Kraft trat, hat die
vorherige Richtlinie 95/16/EG ersetzt. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Evaluierung ergab, dass die Aufzugrichtlinie zu diesem Zeitpunkt ihren Zweck erfüllte.
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