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CE-Newsletter Ausgabe 01 2020 – Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays

Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays

Die Kommission hat in der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 Ökodesign-Anforderungen an Fernsehgeräte festgelegt. Die Anforderungen der Verordnung werden anschließend regelmäßig vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts überprüft. Die Mitteilung der Kommission COM(2016) 773 mit dem von der Kommission erstellten Ökodesign-Arbeitsprogramm enthält die Prioritäten für die Arbeit in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung im Zeitraum 2016–2019. Im Ökodesign-Arbeitsprogramm werden die energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen genannt, die bei der Durchführung von Vorstudien und der anschließenden Verabschiedung von Durchführungsmaßnahmen sowie bei der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 vorrangig behandelt werden sollen. Zu den im Arbeitsprogramm genannten Produktgruppen gehören auch elektronische Displays.

Die Maßnahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramms könnten Schätzungen zufolge im Jahr 2030 zu jährlichen Primärenergieeinsparungen von insgesamt mehr als 260 TWh führen, was einer
Verringerung der jährlichen Treibhausgasemissionen um rund 100 Mio. Tonnen im Jahr 2030 entspricht. Der jährliche Energieverbrauch von Fernsehgeräten in der Union stellte im Jahr 2016 mehr als 3 % des gesamten Stromverbrauchs der Europäischen Union dar.

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