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CE-Newsletter Ausgabe 02 2020 – Funkanlagenrichtlinie versus Maschinenrichtlinie

Funkanlagenrichtlinie versus Maschinenrichtlinie

(von Dipl.-Ing Hans-Joachim Ostermann, www.maschinenrichtlinie.de)

Die Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen (RED) hat zum 13. Juni 2016 die alte Richtlinie 1999/5/EG (R&TTE) mit einer Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017 abgelöst. Die RED ist ggf. bei Maschinen / Maschinenanlagen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) anzuwenden. Inwieweit die MRL bei „funkenden Maschinen“ überhaupt greift, wird in der Fachwelt strittig diskutiert. Dieser Fachbeitrag soll deshalb Klarheit in Hinblick auf die rechtlichen Zusammenhänge der beiden europäischen Binnenmarktvorschriften schaffen.

Anwendungsbereich der RED
Der Anwendungsbereich der RED ergibt sich aus ihrem Artikel 1:

„Artikel 1
Geltungsbereich und Zielsetzung
(1) Mit dieser Richtlinie wird in der Gemeinschaft ein Regelungsrahmen für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Funkanlagen festgelegt.“

[…]

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