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CE-Newsletter Ausgabe 10 2020 – Ökodesign- und Kennzeichnungs-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner

Ökodesign- und Kennzeichnungs-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner

Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gehören nach Meinung der Kommission zu den energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung auf europäischer Ebene vorrangig behandelt werden sollen.

Die Kommission hat eine Studie zu den technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Merkmalen von in der EU üblicherweise verwendeten Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern durchgeführt. Für die Zwecke der hier vorgestellten Verordnungen ist der Energie- und Wasserverbrauch von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner in der Nutzungsphase als der wichtigste Umweltaspekt anzusehen. Aber auch die Abfallerzeugung am Ende der Lebensdauer sowie die während der Herstellungsphase (aufgrund der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe) und während der Nutzungsphase (aufgrund des Stromverbrauchs und der Ableitung von Wasser) in die Luft und ins Wasser freigesetzten Emissionen sind als wichtig einzustufen. Der jährliche Energie- und Wasserverbrauch dieser Geräte kann nach Meinung der Kommission bis 2030 um 2,5 TWh (was einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 0,8 Mio. t CO2-Äquivalent/Jahr entspräche) bzw. 711 Mio. m3 verringert werden.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen überarbeitet und Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschtrockner festgelegt werden müssen. Die Anforderungen betreffen den Verbrauch wesentlicher Ressourcen wie Energie und Wasser. Zudem müssen Anforderungen an die Ressourceneffizienz, etwa in Bezug auf die Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit, eingeführt werden.

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