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CE-Newsletter Ausgabe 11 2017

Düngemittel mit CE-Kennzeichnung

Das Europäische Parlament hat im Oktober der Revision der EU-Düngemittelvorschriften zugestimmt. Damit hat sich das Legislativgremium auch für die CE-Kennzeichnung von Düngemitteln ausgesprochen. Da die geplante Verordnung die CE-Kennzeichnung von Düngemitteln vorsieht, wollen wir diesen Newsletter der Überarbeitung der Düngemittelverordnung widmen. Der Verordnungsvorschlag soll wesentliche Probleme auf dem Markt beseitigen, die erstmals bei einer Ex-post-Bewertung der geltenden Düngemittelverordnung (EG) Nr. 2003/2003 im Jahr 2010 festgestellt wurden.

Worum geht es?
Die geltende Düngemittelverordnung (EG) Nr. 2003/2003 gewährleistet für, in erster Linie anorganische Düngemittel den freien Verkehr auf dem Binnenmarkt. Solche Produkte können als „EG-Düngemittel“ gekennzeichnet werden. Unternehmen, die andere Produkttypen als EG-Düngemittel in Verkehr bringen wollen, benötigen zuerst eine neue Typzulassung durch einen Beschluss der Kommission zur Änderung des Anhangs I der Düngemittelverordnung (EG) Nr. 2003/2003. Praktisch alle in der geltenden Düngemittelverordnung aufgeführten Produkttypen sind herkömmliche, anorganische Düngemittel, die in der Regel nach einem linearen Wirtschaftsmodell gefördert oder mit chemischen Verfahren gewonnen werden.

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