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CE-Newsletter Ausgabe 2-2018/

Spannvorrichtungen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

(von Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, www.maschinenrichtlinie.de)

Spannvorrichtungen sind dazu bestimmt mit Maschinen zusammengebaut zu werden. Für das Inverkehrbringen von Maschinen gilt im europäischen Binnenmarkt regelmäßig die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Heißt das, sie gilt auch für das Inverkehrbringen von Spannvorrichtungen?

Folgt man der Diskussion um dieses Thema, landet man wie so häufig in diesem Gebiet schnell bei einer Interpretation mit der Zielrichtung: „Raus aus der Maschinenrichtlinie“ bzw. kurz ausgedrückt „MEXIT“. Nur ist diese Auffassung auch richtig? Und was handelt sich der Hersteller dabei ein, wenn er dieser Auffassung folgt? Dieser Fachaufsatz behandelt das Thema aus Sicht des EU Binnenmarktrechts.

Spannvorrichtungen werden vom Maschinenbetreiber häufig separat eingekauft. Auch der Maschinenhersteller kauft solche Spannvorrichtungen zu, um sie in seine Maschine zu integrieren. Doch wie sind solche Spannvorrichtungen beim separaten Inverkehrbringen aus Sicht der europäischen Binnenmarktvorschriften und hier insbesondere der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu behandeln? Am Markt kursieren hierzu teilweise diametral unterschiedliche Auffassungen. Ist die Vorschriftenlage tatsächlich so unklar?

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