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CE Newsletter Ausgabe 3 2017

Was tun mit biologischen Arbeitsstoffen?

Mitarbeitern in Laboratorien, Krankenhäusern und Arztpraxen sowie Hersteller von Medizinprodukten sind sich des Risikos in der Regel bewusst, aber in den meisten anderen Branchen geht diese Gefährdung häufig unter: die Gefährdung der Mitarbeiter und Nutzer eines Produkts durch biologische Arbeitsstoffe. Dabei können biologische Arbeitsstoffe durchaus auch in zahlreichen anderen Branchen von Bedeutung sein. So werden zum Beispiel schlecht gewartete Kühlschmierstoffe oder Prozesswässer schnell zu biologischen Arbeitsstoffen. Nicht ohne Grund erfasst daher zum Beispiel die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Anhang I unter Punkt 1.5.13 „Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen“ derartige Risiken.

In der Regel wird es dabei sicher um die Emission von Gefahrstoffen gehen, aber auch die Emission biologischer Arbeitsstoffe wird von der Maschinenrichtlinie erfasst. Und die Risiken durch mangelnde Hygiene bei Lebensmittelmaschinen, pharmazeutischen Maschinen und kosmetischen Maschinen werden in einem eigenen Abschnitt sogar gesondert beschrieben. Das alles lässt darauf schließen, dass es bei dem Thema um mehr als nur ein paar Bakterien geht.

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