Neue Emissionsgrenzwerte bei Motoren für mobile Maschinen
Die Maschinenrichtlinie und die zugehörigen harmonisierten Normen legen keine Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren fest, die in mobilen und ortsfesten Maschinen eingesetzt werden. Dennoch sind die Emissionsgrenzwerte und deren Einhaltung eine der zentralen Anforderungen und Herausforderungen, wenn Maschinen mit Verbrennungsmotor innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden sollen. Aus diesem Grund wollen wir in diesem Newsletter die Änderungen bei den Emissionsgrenzwerten von Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen behandeln, die kürzlich vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wurden:
Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG
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