Änderung verschiedener Verordnungen hinsichtlich Digitalisierung und gemeinsamer Spezifikationen
In ihrer Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über das Jahr 2030 hinaus“ betont die Kommission die Bedeutung eines Regulierungssystems, das gewährleistet, dass die dort genannten Ziele zu minimalen Kosten erreicht werden. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Kommission zu gezielten Anstrengungen zur Rationalisierung und Vereinfachung der Meldepflichten und des Verwaltungsaufwands. Ziel ist es, diese Anforderungen um 25% zu reduzieren, ohne die damit verbundenen politischen Ziele zu untergraben. Wie sich die Kommission das genau vorstellt, hat Sie in dem Entwurf
Änderung verschiedener Verordnungen (EU) Nr. 765/2008 (Anm.: „EUAkkreditierungsverordnung“), (EU) 2016/424 (Anm.: „Seilbahnen“), (EU) 2016/425 (Anm.: „Persönliche Schutzausrüstung“), (EU) 2016/426 (Anm.: „Gasverbrauchseinrichtungen“), (EU) 2023/1230 (Anm.: „Maschinen“), (EU) 2023/1542 (Anm.: „Batterien“) und (EU)
2024/1781 (Anm.: „Ökodesign“) im Hinblick auf die Digitalisierung und gemeinsame Spezifikationen
dargelegt.
Meldepflichten spielen eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchsetzung und Überwachung von Rechtsvorschriften. Die Kosten der Berichterstattung werden durch den Nutzen, den sie nach Meinung der Kommission bringt, weitgehend aufgewogen, insbesondere was die Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung wichtiger politischer Maßnahmen angeht. Allerdings können die Berichtspflichten auch eine unverhältnismäßige Belastung für die Betroffenen darstellen, insbesondere für KMU und Kleinstunternehmen. Die hohe Zahl dieser Anforderungen kann im Laufe der Zeit zu überflüssigen, doppelten oder überholten Verpflichtungen, ineffizienter Häufigkeit und Zeitplanung oder unangemessenen Erhebungsmethoden führen.
