Aktualisierung der Durchführungsbestimmungen über die Reparierbarkeitswerte für Wäschetrockner
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 der Kommission legt harmonisierte Anforderungen für die Kennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern fest. Sie führt eine neue Energieverbrauchsskala für die Produktkennzeichnung ein, die es Kunden ermöglicht, fundierte, energiebewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Außerdem legt sie den Inhalt und das Format des Produktinformationsblatts und der technischen Dokumentation fest und verpflichtet die Lieferanten, die relevanten Informationen bereitzustellen. Sie legt den Umfang der technischen Dokumentation fest und verpflichtet die Lieferanten, die relevanten Parameter in das Europäische Produktregister für die Energieverbrauchskennzeichnung
(EPREL) einzutragen.
Laut der Folgenabschätzung zur Durchführungsverordnung (EU) 2023/2533 der Kommission über Ökodesign-Anforderungen für Haushaltswäschetrockner ist die durchschnittliche Lebensdauer von Haushaltswäschetrocknern in den letzten 15 Jahren von 14 auf 12 Jahre gesunken. In diesem Zusammenhang verpflichtet Artikel 7 der Verordnung (EU) 2023/2534 die Kommission, dem Konsultationsforum eine Reparierbarkeitsbewertung für Haushaltswäschetrockner vorzulegen. Das würde dann zu einer Änderung der Verordnung führen.
Die Bewertung der Reparierbarkeit von Haushaltswäschetrocknern und die Information der Verbraucher vor dem Kauf würde mehrere ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Diese Vorteile wurden in dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen untersucht.
