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CE-Newsletter Archiv 2022

Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf (Teil 3)

(Fortsetzung des Newsletters 7/2022 vom 14. Juli 2022)

(von Dipl.-Ing. Hans-Joachim Ostermann, DCEM – Die CE-Mentoren Dr.
Ostermann & Partner Ingenieure, www.maschinenrichtinie.de)


Bremsanlage

Die EU-Kommission kommt in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis, dass der von der Marktüberwachung beanstandete geringe Freiraum mit einer Höhe von lediglich 0,50 m nur dann zum Tragen kommt, wenn die Bremse des Fahrkorbs versagt. Siehe Randnummer (56):

Zitat:
„Dies bedeutet, dass, wie oben erläutert, das einzige Szenario, das hinsichtlich der Bewertung der Quetschgefahr zu berücksichtigen ist, ein Bremsversagen in beiden betrachteten Aufzügen ist.“

Hinsichtlich der Bremse überrascht der Beschluss mit folgender Aussage in Randnummer (58):

„… die redundante Bremse, die Orona im Aufzug M33v3 verwendet, [ist] ein EGzertifiziertes Sicherheitsbauteil und sicherer als die Bremse, die in Aufzügen verwendet wird, die den technischen Spezifikationen der Norm EN 81-1 entsprechen, die in den meisten Fällen kein EG-zertifiziertes Sicherheitsbauteil vorschreiben.“

[…]

pdf

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