CE-RICHTLINIEN.eu

CE-Newsletter Ausgabe 09 2019 – Steuerungstechnische Schutzmaßnahmen (Sicherheitsfunktionen) zum Verfahren gefahrbringender Maschinenelemente mit Antriebsenergie bei gleichzeitig inaktiven Schutzeinrichtungen

Steuerungstechnische Schutzmaßnahmen (Sicherheitsfunktionen) zum Verfahren gefahrbringender Maschinenelemente mit Antriebsenergie bei gleichzeitig inaktiven Schutzeinrichtungen

(von Dipl.-Ing. (FH) Udo Schuster, Königswinter, www.ibs-cepartner.de)

Bei der Durchführung von Instandsetzungstätigkeiten an Maschinen, kann in manchen Situationen auf das Verfahren gefahrbringender Maschinenelemente mit Antriebsenergie bei gleichzeitig inaktiven Schutzeinrichtungen, nicht gänzlich verzichtet werden. Maschinenbauingenieure und Instandhalter sprechen in diesem Zusammenhang häufig von dem sogenannten Einricht- oder Zustimmbetrieb bei geöffneten Schutztüren. Wie bereits im Beitrag „Sicherheitsbezogene Anforderungen an die „Änderung der Verwendungsbedingungen“ gemäß Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)“ beschrieben wurde, ist für eine gesetzeskonforme Realisierung eine steuerungstechnische Schutzmaßnahme (Sicherheitsfunktionen) erforderlich, mit deren Hilfe folgende Anforderungen gewährleistet werden müssen:

  • Reduzierung der Antriebsparameter „Geschwindigkeit“ oder „Kraft/Moment“
  • Sicherstellen, dass das Ingangsetzen mit reduziertem Risiko nur bei Betätigung eines Zustimmtasters erfolgt und das Loslassen des Zustimmtasters unverzüglich zum Stillsetzen des bewegliche Maschinenelementes führt.

In den meisten Fällen ist eine Umsetzung der Anforderungen mit Hilfe von zwei Sicherheitsfunktionen der sinnvollere Weg. Praktisch heißt das, dass für jede Gefährdungsquelle zwei Sicherheitsfunktionen in der Sicherheitssteuerung realisiert werden müssen.

[…]

pdf Jetzt weiterlesen? Newsletter im PDF-Format downloaden

 

 

ANZEIGE

BoConos GmbH

Wolfsburg, Stendal, Wittenberge, Schwerin, Neuruppin

Salamander Industrie-Produkte GmbH

Türkheim

TÜV Rheinland Group

Nürnberg

IPG Automotive GmbH

Karlsruhe