Das Batterierecht-Durchführungsgesetz
Am 30. September 2025 wurde das
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG)
verabschiedet und am 6. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zweck des Gesetzes ist die Durchführung und Ergänzung der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Um diese Ziele zu erreichen, legt das Gesetz Regeln für das Marktverhalten der Verpflichteten fest.
Das Gesetz gilt für Batterien und Altbatterien, die in den Anwendungsbereich der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 fallen. Das BattDG gilt damit für alle Kategorien von Batterien, namentlich
- Gerätebatterien,
- Starterbatterien,
- Batterien für leichte Verkehrsmittel („LV-Batterien“),
- Elektrofahrzeugbatterien und
- Industriebatterien,
unabhängig von Form, Volumen, Gewicht, Gestaltung, stofflicher Zusammensetzung, Typ, chemischer Zusammensetzung, Verwendung oder Zweck. Das BattDG gilt damit auch für Batterien, die in Produkte eingebaut oder Produkten beigefügt sind oder speziell dafür ausgelegt sind, in Produkte eingebaut oder Produkten beigefügt zu werden.
Wenn in Verkehr gebrachte Batterien unter mehrere Kategorien fallen können, gilt für sie die Kategorie, für die die strengsten Anforderungen vorgesehenen sind.
