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Das Malamud-Urteil des EuGH und die daraus resultierenden Konsequenzen

(Von Dipl.-Ing. (FH) Michael Loerzer, www.globalnorm.de)

Wie bereits in der letzten Ausgabe berichtet, hat der Europäische Gerichtshof am 5. März 2024 sein Urteil in der Rechtssache „EuGH C-588/21 P (Public. Ressource.Org. et al. ./.Europäische Kommission)“ – auch als Malamud-Fall bezeichnet – verkündet. Und nun stellen sich viele Stakeholder die Frage, was aus diesem Urteil resultiert. Zunächst ist die Frage, worum es in dem Fall ging und wer hinter der Organisation Public.Resource.Org Inc.steckt, zu klären.

Public.Resource.Org Inc. und Right to Know CLG sind zwei gemeinnützige Organisationen (sog. NGOs), deren Fokus darauf liegt, dass Gesetze allen Bürgern frei zugänglich gemacht werden sollten. Die Organisationen hatten vor dem Gericht eine Entscheidung derKommission angefochten, mit der ihnen der Zugang zu vier harmonisierten technischen Normen (HTS) des Europäischen Komitees für Normung (CEN), insbesondere im Hinblickauf die Sicherheit von Spielzeug, verweigert wurde. Da ihre Klage erfolglos blieb, legten sie gegen das Urteil des Gerichts Berufung beim Europäischen Gerichtshof ein. In ihren Schlussanträgen ging die Generalanwältin Laila Medina der Frage nach, ob die Rechtsstaatlichkeit sowie der Grundsatz der Transparenz und das Recht auf Zugang zu Dokumenten von EU-Institutionen erfordern, dass HTS kostenlos verfügbar sein müssten. (Anmerkung des Autors: Der vom EuGH und der Generalanwältin genutzte Begriff „HTS“mag verwirren und ist auch keine gebräuchliche Abkürzung, gemeint sind hier dieharmonisierten europäischen Normen (hEN)).


Wer ist Carl Malamud?


Gründer von Public.Resource.Org Inc. ist Carl Malamud. Der US-Aktivist Carl Malamud versteht sich als Bürger-Archivar: Im großen Maßstab besorgt er amtliche Werke und andere öffentliche Dokumente, um sie für alle online zu stellen. In Deutschland hat ihn bereits im Jahr 2013 das Deutsche Institut für Normung auf Urheberrechtsverletzung verklagt, da er u. a. DIN-Normen online stellte. Im Jahr 2015 bestätigte das OLG Hamburg die Klage seitens des DIN. Auch in den USA hat sich Malamud z. B. mit ASTM u. a. Organisationen gestritten.

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