CE-RICHTLINIEN.eu

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Die neue Batterieverordnung

Am 28. Juli 2023 wurde die

Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung kommt zukünftig auch das Thema „CE-Kennzeichnung“ auf die Batteriehersteller zu. Batterien sind eine wichtige Energiequelle und gehören zu den Schlüsselelementen für nachhaltige Entwicklung, grüne Mobilität, saubere Energie und Klimaneutralität. Die Nachfrage nach Batterien wird in den kommenden Jahren, insbesondere für die Verwendung zum Antrieb von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr und leichten Verkehrsmitteln, sehr wahrscheinlich stark zunehmen. Angesichts der strategischen Bedeutung von Batterien ist es erforderlich, die wesentlichen Punkte zur Nachhaltigkeit, Leistung, Sicherheit, Sammlung und dem Recycling sowie zur weiteren Nutzung und der Weitergabe der notwendigen Informationen für Endnutzer und Wirtschaftsakteure festzulegen. Es war daher notwendig, das Unionsrecht über die Bewirtschaftung von Altbatterien zu aktualisieren und Maßnahmen zu ergreifen, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, indem die negativen Auswirkungen durch die Herstellung und Verwendung von Batterien zu verringern.

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