Die Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509
Am 12. Dezember 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 veröffentlicht. Sie ersetzt die derzeitige Richtlinie 2009/48/EG.
Kinder gehören einer besonders schutzbedürftigen Verbrauchergruppe an. Spielzeuge müssen daher ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten. Kinder — einschließlich Kindern mit Behinderungen — müssen angemessen vor möglichen Risiken geschützt werden, die von Spielzeugen, einschließlich der darin möglicherweise enthaltenen chemischen Stoffe, ausgehen. Zugleich muss der freie Verkehr konformer Spielzeuge in der Union ohne weitere Anforderungen möglich sein. Die neue Spielzeugverordnung soll dazu beitragen, auch zukünftig den freien Warenverkehr in Verbindung mit einem hohen Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Die von der Kommission vorgenommene Bewertung der Richtlinie 2009/48/EG ergab, dass die genannte Richtlinie im Hinblick auf den Schutz von Kindern zwar grundsätzlich funktioniert, aber seit ihrer Annahme im Jahr 2009 auch einige Mängel deutlich geworden sind. Insbesondere wurden Schwachstellen hinsichtlich möglicher Risiken durch schädliche Chemikalien in Spielzeugen festgestellt.
Des Weiteren ergab die Bewertung, dass auf dem Unionsmarkt nach wie vor viele nichtkonforme und unsichere Spielzeuge bereitgestellt werden.
