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Einige Gedanken der EU zum Artificial Intelligence Act

Die Kommission hat bereits vor einiger Zeit ihren Vorschlag für eine Verordnung über Künstliche Intelligenz vorgelegt. Dabei handelt es sich um einen horizontalen Rechtsakt, der übergreifend über verschiedene Branchen und Bereiche gilt. Welche Gedanken der Verordnung zugrunde liegen, möchten wir Ihnen in diesem Newsletter vorstellen.

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine sich schnell entwickelnde Technologie, die zu einem breiten Spektrum wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Vorteile für alle Branchen und sozialen Aktivitäten beitragen kann. Durch die Verbesserung von Vorhersagen, die Optimierung von Abläufen und der Ressourcenzuweisung sowie die Personalisierung von Dienstleistungen kann der Einsatz von KI den Unternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen und sozial und ökologisch vorteilhafte Ergebnisse unterstützen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Bildung, Infrastrukturmanagement, Energie, Verkehr und Logistik, öffentliche Dienstleistungen, Sicherheit sowie Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, um nur einige wenige zu nennen.


In ihrer Mitteilung „Künstliche Intelligenz für Europa“ vom April 2018 legte die Kommission ein europäisches Konzept für KI vor, das unter anderem die Notwendigkeit beinhaltet, einen angemessenen ethischen und rechtlichen Rahmen auf der Grundlage der Werte der Union und im Einklang mit der Charta der Grundrechte zu gewährleisten.

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