Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften
Am 29. Juni 2023 wurde die „Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates“ veröffentlicht. Die Maschinenverordnung enthält die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen. Ziel der Maschinenverordnung ist es, die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt und deren Inbetriebnahme zu ermöglichen. Gleichzeitig soll dabei ein hohes Maß an Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen sowie ggf. von Haustieren und Sachen und Umwelt gewährleistet werden. Außerdem werden in der Maschinenverordnung Regeln für den freien Verkehr von in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Produkten in der Union festgelegt.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 trat am 19. Juli 2023 in Kraft. Sie wird ab dem 20. Januar 2027 gelten und unter anderem die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen (siehe Artikel 51 Absatz 2 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230). Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt in Deutschland ist unmittelbar, aber zur Anwendung sind Durchführungsbestimmungen erforderlich. Die Neunte Verordnung zum
Produktsicherheitsgesetz vom 12. Mai 1993 dient derzeit der Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie muss daher aufgehoben werden.

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