Kollision des nationalen Bauordnungsrechts mit dem EU-Binnenmarktrecht
(DCEM – Die CE-Mentoren, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, www.maschinenrichtlinie.de)
Der Beschluss des OVG Niedersachsen vom 12.12.2025, Az.: 12 MS 43/24 zur Genehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) macht deutlich, dass der EUBinnenmarkt immer noch nicht im nationalen deutschen Baurecht angekommen ist. Am Beispiel der im Baurecht geforderten Prüfstatik für Windenergieanlagen wird das nationale Baurecht im Folgenden auf Übereinstimmung mit der EU-Binnenmarktrecht untersucht.
- Einordnung der Entscheidung
Der Beschluss des OVG Niedersachsen betrifft eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für eine Windenergieanlage (WEA). Gegenstand des Verfahrens war ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, der sich insbesondere auf Nebenbestimmungen zur Rückbauverpflichtung und zur bautechnischen Prüfung bezog.
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