Ökodesign: Neue Mindestanforderungen für externe Netzteile, kabellose Ladegeräte, Akkuladegeräte und USB-C-Kabel
Die Kommission der Europäischen Union hat am 13. Oktober 2025 die Verordnung (EU) 2025/2052 verabschiedet, die verbindliche Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile (EPS), drahtlose Ladegeräte und -pads, Batterieladegeräte für Allzweck-Batterien sowie USB Type-C-Kabel festlegt. Die Verordnung ersetzt die frühere Verordnung (EU) 2019/1782 und setzt abgestufte Übergangsfristen (teilweise ab dem 14.12.2025, vollständig ab dem 14.12.2028).
Die Verordnung ergeht auf der Grundlage der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, deren Ziel es ist, energieverbrauchsrelevante Produkte durch Mindestanforderungen umwelt- und energieeffizient zu gestalten. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wurde mit Wirkung vom 18.07.2024 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2024/1781 ersetzt. Für Hersteller bedeutet das nicht nur die Anpassung ihrer Produkte an neue Grenzwerte, sondern ggf. auch die Erfüllung neuer Dokumentations- und Kennzeichnungsforderungen.
Die Neufassung der Verordnung (EU) 2019/1782 bündelt und erweitert Anforderungen für Lade- und Stromversorgungsprodukte, die wegen hoher Stückzahlen und Energieverluste im Standby-/Ladebetrieb einen relevanten Einfluss auf den Energieverbrauch in der EU haben.
