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Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern

Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 wurden mehrere Richtlinien zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen und elektronischen Produkten geändert. Obwohl die neuen Labels bereits seit dem 1. Mai 2021 gelten, führen sie immer noch zu Fragen und Verwirrung bei den Verbrauchern.

Aus diesem Grund wollen wir in diesem Thema des Monats die Ökodesignanforderungen und die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern näher betrachten.
Die Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern werden in folgenden Verordnungen zur Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG konkretisiert:


Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission


Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission und der Richtlinie 96/60/EG der Kommission

Die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung wurden im Anschluss zudem durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 geändert.

Diese Änderungen gelten bereits seit dem 1. Mai 2021.

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