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Überarbeitung der Bauprodukteverordnung

Nachdem schon 2016 die Überarbeitung der Bauprodukteverordnung angekündigt sowie 2019 der Konsultationsprozess gestartet wurde, liegt seit dem 30. März 2022 der Vorschlag für die überarbeitete Bauprodukteverordnung auf dem Tisch. Als nächstes müssen sich das EU-Parlament und der Rat auf eine gemeinsame Linie mit der Kommission verständigen. Auch wenn der vorliegende Vorschlag naturgemäß nicht der endgültigen Verordnung entsprechen wird, so wollen wir Ihnen doch an dieser Stelle einen Überblick geben, wohin die Reise gehen wird.

Die Bauprodukteverordnung legt die Kriterien und Verfahren für die Bewertung von Bauprodukten fest, die für das Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt harmonisiert worden sind. Von zentraler Bedeutung sind dabei das CEKennzeichen und die Leistungserklärung. Leistungserklärungen enthalten Angaben zu den erklärten Leistungen eines Bauproduktes hinsichtlich seiner wesentlichen Merkmale. Die CE-Kennzeichnung im Rahmen der Bauprodukteverordnung ist an die Bewertung der Leistung eines Bauprodukts geknüpft und nicht an seine Konformität mit den Produktanforderungen, da diese nicht in der Bauprodukteverordnung festgelegt sind. Da dies im Vergleich zu anderen NLF-Rechtsvorschriften eine eher außergewöhnliche Situation ist, wird die Bedeutung der CE-Kennzeichnung häufig missverstanden und falsch interpretiert.

Die Bauproduktenverordnung definiert jedoch keine Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten. Die EU regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und die Mitgliedstaaten regeln deren Verwendung, indem sie Anforderungen an Bauwerke festlegen.

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