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„Verfahrenstechnische Anlagen im Spannungsfeld der EU-MVO.
Eine kritische Analyse des neuen VCI-Leitfadens“

Der VCI hat im Februar 2026 einen Leitfaden zur

“ANWENDUNG DER MASCHINENVERORDNUNG ((EU) 2023/1230) IN ANLAGEN DER CHEMISCH-PHARMAZEUTISCHEN INDUSTRIE”

veröffentlicht.

Der aus unserer Sicht wichtigste Satz steht direkt auf der ersten Seite unter „Rechtliche Hinweise“.

“Dieser VCI-Leitfaden zur Anwendung der Maschinenverordnung in Anlagen der chemischpharmazeutischen Industrie entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.”

Dieser Hinweis ist in Hinblick auf die nachfolgenden VCI-Interpretationen wesentlich. Denn bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass der Leitfaden in weiten Teilen auf bereits seit Jahren vertretene Argumentationslinien zurückgreift. Im Kern wurden alte VCI-Erläuterungen weitestgehend übernommen und lediglich sprachlich an die neue EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) angepasst. Damit wurden allerdings auch die bereits bekannten rechtssystematisch fraglichen VCI-Auslegungen der Branche fortgeschrieben.

Der Leitfaden geht im Kern davon aus, dass sogenannte „verfahrenstechnische Anlagen“ im Wesentlichen nicht dem Anwendungsbereich der EU-MVO unterfallen. Stattdessen wird die Anwendung der Verordnung auf einzelne innerhalb der Anlage befindliche „Maschinen“ beschränkt.

(…)

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