Vorstellung der Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110
Am 18. Dezember 2024 wurde im Amtsblatt der EU die neue Bauprodukteverordnungveröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2024/3110 vom 27. November 2024 legt harmonisierteVorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten fest und hebt die vorherige Verordnung(EU) Nr. 305/2011 auf.
Die Bauprodukterichtlinie bzw. die Bauprodukteverordnung wurde eingeführt, um dieBedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten im Binnenmarkt zu harmonisieren undHandelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen. Allerdings habenErfahrungen und Bewertungen gezeigt, dass dieser Rechtsrahmen in verschiedenenPunkten unzureichend war, insbesondere in Bezug auf die Erarbeitung von Normen und dieMarktüberwachung.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist ein Hersteller verpflichtet, für ein Bauprodukt,das unter eine harmonisierte technische Spezifikation fällt, eine Leistungserklärung zuerstellen, um dieses Produkt in Verkehr bringen zu können. Der Hersteller übernimmt dieVerantwortung für die Konformität des Produkts mit der erklärten Leistung und dengeltenden Anforderungen. Bei bestimmten Produkten sind die Hersteller von dieserVerpflichtung jedoch ausgenommen.
Die rechtlichen Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer werden durch die neueVerordnung aktualisiert und an diejenigen Bestimmungen angepasst, die in anderenRechtsvorschriften der Union vorgesehen sind. Außerdem werden neue Bestimmungen,insbesondere in Bezug auf die Marktüberwachung, ergänzt. Dadurch soll dieRechtssicherheit erhöht und voneinander abweichende Auslegungen vermieden werden.
