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CE-Newsletter Ausgabe 08 2019 – Pumpen / Pumpenaggregate – (un)vollständige Maschinen?

Pumpen / Pumpenaggregate – (un)vollständige Maschinen?

Pumpen im Spiegel der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
(von Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, www.maschinenrichtlinie.de)

CE oder nicht CE?

Die Diskussion über die Anwendung des Binnenmarktrechts auf Pumpen / Pumpenaggregate wurde auch mit der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) nicht beendet. Pumpenhersteller sehen sich – wollen sie ihre Pumpen / Pumpenaggregate verkaufen – häufig „gezwungen“, diese mit CE zu versehen, auch wenn es sich eindeutig um unvollständige Maschinen handelt. Ohne CE winken manche Kunden ab. Sie kaufen dann beim Wettbewerb, der wunschgemäß ein „CE“ draufhat. Die harmonisierte Pumpennorm liefert vermeintlich sogar noch Argumente für dieses Vorgehen.

Verständlich ist diese Diskussion und dieses Käuferverhalten aus rechtssystematischer Sicht nicht, gibt die MRL doch hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches in Bezug auf Pumpen keine wirklichen Rätsel auf. Pumpen und Pumpenaggregate gibt es in vielfältiger Bauweise und für diverse Zweckbestimmungen. Die Zielgruppe kann der private Verbraucher mit seiner Teich-, Brunnen- oder Schwimmbadpumpe sein oder aber das Industrieunternehmen, dass eine Pumpe im Rahmen der industriellen Anwendung sucht.

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